Es geht um das Thema Wärmeeinbringung: In der Literatur der SLV steht geschrieben, dass eine Unterschreitung der Wärmeeinbringung um bis zu 25% in der WPQR zulässig ist, sofern die Kerbschlagarbeit nachgewiesen wurde. Eine Überschreitung um 25% ist zulässig, wenn die Härte nachgewiesen wurde. Ich kann keine Unterlagen zum Nachweiß von Kerbschlagarbeit, noch Härte finden. gibt es trotzdem einen Grenzbereich in dem man sich bewegen darf? Beispielsweise 10% ober- und unterhalb der festgelegten Steckenenergie in der WPQR? Gibt es Verweise auf Normen in denen das explizit niedergeschrieben ist?
Gruß