• Es geht um das Thema Wärmeeinbringung: In der Literatur der SLV steht geschrieben, dass eine Unterschreitung der Wärmeeinbringung um bis zu 25% in der WPQR zulässig ist, sofern die Kerbschlagarbeit nachgewiesen wurde. Eine Überschreitung um 25% ist zulässig, wenn die Härte nachgewiesen wurde. Ich kann keine Unterlagen zum Nachweiß von Kerbschlagarbeit, noch Härte finden. gibt es trotzdem einen Grenzbereich in dem man sich bewegen darf? Beispielsweise 10% ober- und unterhalb der festgelegten Steckenenergie in der WPQR? Gibt es Verweise auf Normen in denen das explizit niedergeschrieben ist?

    Gruß

  • Von was sprechen wir? Du hast ne vorläufige Schweißanweisung (pWPS) und willst das Anerkennungsdokument (WPQR) ausstellen, um dann verschiedene Schweißanweisungen ableiten zu können?

    Oder was hast du vor?

    Oder willst du aus einer WPQR eine weitere WPS ableiten?

  • Bei Feinkornbaustählen ist 25% mehr oder weniger eingebrachte Streckenenergie ein großer Unterschied und ich würde dir zumindest zu einer Arbeitsprobe nach ISO 15613 mit Makro- und Härteprüfung raten.

    Wenn du WPS/WPQR`s für euer Unternehmen erstellen musst, unbedingt für Stahl die ISO 15614-1 gut durchlesen. Da steht genau drin in welchem Rahmen du dich bewegen darfst.

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