Schweißerprüfung bestanden, was darf ich jetzt schweißen?

  • Hallo,

    habe heute bei Jugend schweißt meine Schweißerprüfung bestanden.
    Eine Angabe ist drin, die ich nicht so genau verstehe, ich habe sie mal rot gekennzeichnet.
    Was genau bedeutet die Angabe ≥3mm und wie dick dürfen die Bleche jetzt maximal sein, die ich nun schweißen darf?

    Danke Euch a020.gif

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Janik, na Glückwunsch zur bestanden Prüfung d032.gif

    Ich würde das so interpretieren das Du alles schweißen darfst, was größer oder gleich 3mm Blechstärke hat eingeschränkt in den Positionen PA, PB, PF. Aber ich habe keinerlei Schweißprüfung gemacht, daher sollen lieber die was dazu sagen die Schweißzeugnisse haben ;)

    Wehret den Anfängen!

  • Also an Stahlarbeiten darfs du alles verbraten,weil du die Prüfung in PF abgelegt hast.Soweit ich das kenne bis du nicht befugt Rohre zu verschweissen, du darf in einem bestimmten Geltungsbereich schweißen ausgenommen Stähle der Gruppe 5.7 und 5.8 Cr-Mo-(Ni)-Stähle da ist eine neue Prüfung erforderlich.Fülldraht darfste auch schweissen.

    Aber mit den Rohren bin ich mir nicht ganz sicher,mit den ganzen Regelwerken und Geltungsbereichen da steigt ja keiner mehr durch.
    Deine Orginale Schweißerprüfung bekommt der Arbeitgeber zum abstempeln alle halbe jahre,und in zwei jahren darfste Wiederholen.
    Wie haste denn geschweißt Pendel oder Tannenbaum ?.
    Bekommste denn Montag jetzt auch mehr Money vom Chef ?.

  • Hallo,

    also darf ich von der Blechstärke ab 3mm bis unendlich dicke Bleche schweißen?
    Ich dachte schon es wäre ein Fehler drin, weil ich die Prüfung ja an 10mm Blech geschweißt habe. Es hätte mich daher sehr gewundert, wenn ich jetzt nur bis max. 3mm schweißen dürfte :roll:
    Es gibt nach oben hin also keine Grenze bei der Materialstärke, die ich nun schweißen darf?

    Muss ich da eigentlich noch ein Passfoto aufkleben?

    Und reicht es, wenn der Betrieb eine Kopie von der Prüfbescheinigung hat oder muss der Betrieb das original Dokument haben?
    Abgestempelt wird natürlich auf dem Original, das ist klar ;)

    Die Steignaht wurde zweilagig geschweißt. Ich habe die Bleche entzundert und so geheftet, dass ich an der Kante absolut keinen Spalt hatte.
    Die Wurzellage habe ich dann mit etwa 160A in einem rutsch gerade hoch gezogen ohne zu pendeln. Dann wurde die Nahtüberhöhung weggeschliffen, sodass ich etwa eine Hohlkehlnaht hatte. Und dann habe ich die Decklage schön gleichmäßig mit 120A bogenförmig hochgependelt. Sah aus wie geleckt und hat auch scheinbar die Prüfer überzeugt a049.gif
    Vom Tannenbaum hat man uns dringend abgeraten wegen zu großer Nahtüberhöhung und weil man irgendwie zu viel Material reinbringt, was das Schmelzbad zu kalt werden lässt :blink:

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Hallo Janik,

    herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung ! d032.gif

    Deine Frage zur Materialstärke wurde ja schon beantwortet: Du darfst Kehlnahte an Blechen größer/gleich 3mm schweißen.
    Eine Stumpfnahtprüfung hätte in deinem Fall die Kehlnähte automatisch mit eingeschlossen.

    Anbei noch ein kleiner Flyer der SLV welche die DIN EN 287-1 sehr anschaulich aufschlüsselt:

    http://www.slv-duisburg.de/fileadmin/user…87_neu_2004.pdf

    MfG

    Heiko

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.

  • Mit dem Tannenbaum und Pendeln da erzählt dir jeder Ausbilder ne neue Variante der eine so und der andere so,aber wie auch immer auch von mir Glückwunsch.
    Ach jetzt weiß ich mit Appelkorn Tannenbaum und ohne Pendelschweissen ja so wars,von daher dürfen nur große Onkelz Tannenbaum schweissen.

  • Danke für den Flyer, den habe ich mir schon ausgedruckt, bei so vielen Abkürzungen kann man sonst sehr schnell durcheinander kommen a0150.gif

    Geschweißt habe ich eine zweilagige Kehlnaht in PB, eine zweilagige Steignaht in PF und eine dreilagige V-Naht in PA.
    Da meine Steignaht die Prüfkriterien erfüllt hat, sind die Positionen PA und PB automatisch mit eingeschlossen a020.gif

    Es freut mich übrigens zu hören, dass es nach oben hin bei der Materialstärke keine Grenze gibt, wo ich doch so gerne das dicke Zeug schweiße e021.gif

    Kann noch jemand was zu den anderen beiden Fragen sagen

    Zitat von "Janik"

    Muss ich da eigentlich noch ein Passfoto aufkleben?

    Und reicht es, wenn der Betrieb eine Kopie von der Prüfbescheinigung hat oder muss der Betrieb das original Dokument haben?
    Abgestempelt wird natürlich auf dem Original, das ist klar ;)

    Danke Euch daumen_blau.gif

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Zitat von "Morten"

    Passfoto nicht,der Betrieb braucht das Orginal. g015.gif


    Das ist aber blöd, werde noch mal genau beim DVS nachfragen, eventuell tuts ja auch eine beglaubigte Kopie.
    Will das Original nur ungern meinem Arbeitgeber aushändigen blau001.gif

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Guten morgen,

    und vielen Dank für die Glückwünsche, dank Eurer Hilfe hat es ja dann super geklappt a049.gif
    Einen Preis gab es natürlich auch noch, einen Schweißhelm von Fronius klick

    Mir ist gerade noch eingefallen, dass ich meinem Chef das Dokument nicht aushändigen muss. Schließlich hat er mich nicht auf den Lehrgang geschickt sondern ich habe dies in meiner Freizeit für mich gemacht.
    Wenn es was gekostet hätte, hätte ich dies auch aus meiner eigenen Tasche bezahlen müssen.
    So gesehen ist dieses Dokument mein alleiniges Eigentum daumen_blau.gif
    Anders sieht es aus, wenn ich in der Firma nun als geprüfter Schweißer eingesetzt werden soll, dann benötigt der Betrieb das Dokument als Nachweiß ;)
    Ich werde dazu noch mal genau beim DVS nachfragen, vielleicht gibt es ja doch irgend eine Möglichkeit, fragen kostet nichts :lol:

    Oder können die mir vielleicht ein zweites Original aushändigen? Dann könnte ich eins dem Arbeitgeber aushändigen und hätte das andere Original hier zuhause.
    Ich brauche hier zuhause nämlich auch ein Original, denn wenn ich mal was schweißen muss, was später durch den TÜV muss, will ich nachweisen können, dass ich dazu berechtigt bin ;)

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Janik - Bruzler,

    erst einmal Gratulation zur bestandenen Prüfung daumen_blau.gif , daß wird ziehmlich teuer für Dich a049.gif .

    Der Preis ist auch nicht von schlechten Eltern, wenn Du in Fulda gewinnst, bekommst Du sicherlich noch eine Trafo dazu.

    Dein Foto kannst Du natürlich aufkleben und das Original gehört Dir, da Dich dein AG nicht gesponsert hat. Gebe deinem Arbeitgeber eine Kopie als Nachweis und lasse alle halbe Jahre (wie schon erwähnt) das Original unterschreiben.

  • Danke Gernoth,

    so in der Art hatte ich mir das auch gedacht, der Betrieb muss natürlich die Kopie auffrischen, sobald er durch die Unterschrift für die nächsten 6 Monate verlängert hat.

    Zu der Verlängerung hätte ich auch noch mal eine Frage.
    Wer genau darf mir die Verlängerungen bestätigen? Darf dies auch mein Ausbilder, der selber geprüfter Schweißer ist?

    Und dann habe ich das Feld, wo die Verlängerungen eingetragen werden müssen mal rot umrandet, ich habe dort vier Zeilen.
    Muss ich also gleich am Montag die erste Verlängerung eintragen lassen?

    Was genau kommt in die Spalte mit "Dienststellung oder Titel" ganz rechts?

    Muss auch ein Firmenstempel mit drauf oder ist die Unterschrift ausreichend?

    Entschuldigt die vielen Fragen, es gab leider keine Erklärung zur Prüfbescheinigung und da es meine erste ist, habe ich noch nicht so die Ahnung davon g018.gif

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Hallo Janik,


    ....also die Sache mit der Verlängerung ist für viele nicht ganz eindeutig: Ich war 15 Jahre lang Schweißer, hatte immer so um die 10 gültige Prüfungen und hatte immer geglaubt Schweißerprüfungen sind 2 Jahre gültig....aber das sind sie nicht, eine Schweißerprüfung ist 6 Monate gültig, kann aber sofern man in der Zeit regelmäßig (was genau regelmäßig ist weiß ich och nicht) geschweißt hat, alle 6 Monate verlängert werden - spätestens nach 2 Jahren müßen aber neue Prüfstücke geschweißt und geprüft werden.

    Das heisst alle sechs Monate muß deine verantwortliche "Schweißoberaufsicht" eine Verlängerung deiner Prüfung beantragen und bestätingen dass Du in dem entsprechenden Bereich geschweißt hast.
    Nach zwei Jahren heißt es dann spätestens: Ab zur Wiederholungsprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle!

    Glaube mir, würde mann in Deutschland dies streng kontrollieren (wurde tatsächlich im geprüften Bereich geschweißt, hat der Verantwortliche dies dokumentiert und hat er die Verlängerung tatsächlich beantragt), würde man feststellen, dass mindestens 1/3 aller Schweißer eigentlich gar keine gültige Prüfung besitzen.


    MfG

    Heiko

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.

  • Denke auch, dass dort viele nicht mehr ganz durchblicken ;)

    Kann mir noch einer sagen, wer genau unterschreiben muss für die Verlängerung, Ausbilder, Chef, Putzfrau ? e021.gif

    Wann muss die erste Verlängerung unterschrieben werden? Gleich am Montag oder erst in 6 Monaten? Mich irritieren die vier freien Spalten dabei.

    Ist auch ein Firmenstempel notwendig und was genau kommt in die freien Felder ganz rechts?

    Edit:

    Zitat von "Heiko"

    Das heisst alle sechs Monate muß deine verantwortliche "Schweißoberaufsicht" eine Verlängerung deiner Prüfung beantragen und bestätingen dass Du in dem entsprechenden Bereich geschweißt hast.
    Nach zwei Jahren heißt es dann spätestens: Ab zur Wiederholungsprüfung bei einer anerkannten Prüfstelle!


    Warum muss die Verlängerung beantragt werden, ich dachte, der Arbeitgeber muss dies nur mit einer Unterschrift auf der Prüfbescheinigung bestätigen und damit ist die Sache gut?

    n055.gif

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Zitat von "Janik"

    Denke auch, dass dort viele nicht mehr ganz durchblicken ;)

    Kann mir noch einer sagen, wer genau unterschreiben muss für die Verlängerung, Ausbilder, Chef, Putzfrau ? e021.gif

    Wann muss die erste Verlängerung unterschrieben werden? Gleich am Montag oder erst in 6 Monaten? Mich irritieren die vier freien Spalten dabei.

    Ist auch ein Firmenstempel notwendig und was genau kommt in die freien Felder ganz rechts?

    n055.gif


    Also...kurz vor Ablauf der 6 Monatsfrist muß der von der Geschäftsleitung ernannte Verantwortliche (meist Schweißtechniker o. Schweißfachingenieur) die Verlängerung in der obersten Zeile, des linken, unteren Feldes bestätigen (das Ganze ist wie gesagt bis zu viermal möglich, dann sind die zwei Jahre um und es muß neu geprüft werden).
    Soviel ich was hat dieser ernanne Verantwortliche einen Stempel mit einer registrierten Nummer, mit welchen er abstempelt.

    Das rechte unter Feld ist für die erste Verlängerung in zwei Jahren und wird nach erfolger Wiederholungsprüfung von der anerkannten Prüfstelle abgestempelt.

    Ich glaube die Verlängerung muß der Prüfstelle mitgeteilt werden, was formal einer Beantragung gleichkommt, bin mir da aber nicht ganz sicher.

    Für´s erste muß also nicht mehr ausgefüllt o. gestempelt werden.

    Fallst Du mal von deinem Chef zu einer Prüfung geschickt wirst und unbedingt selber was "amtliches" in der Hand haben möchtest, bei der SLV konnte man sich -zumindest zu meiner Zeit- einen "Internationalen Schweißerpaß ausstellen lassen.
    Etwas in der Art müßte es auch heute noch geben.

    MfG

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.

  • Zitat von "Janik"

    Einen Preis gab es natürlich auch noch, einen Schweißhelm von Fronius klick

    Hat verblüffende ähnlichkeit mit meinem Optrel :shock:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!