Motorradrahmen Schweißen

  • So,

    bei mir ist lange nichts passiert seit meiner Vorstellung, aber jetzt gehts langsam mal los:

    die erste größere Aktion, einen Motorradrahmen aus Chrom Molybdän Rohr (nahtlos gezogen) steht an chopper01.gif

    Es müssen diverse Halter für Batterie, Öltank, Sattel und ev. Fender hinten angebracht werden.

    nun stehen mir ja MIG/MAG WIG AC/DC UND Elektrode zur Verfügung.

    ich weiß, daß ich kein Profi bin, da es sich aber nur um Halter handelt, denke ich, ich kann es vertreten,
    daß ich das mit eurer Hilfe selbst erledigen kann! daumen_blau.gif

    bekannt ist mir, dass es Vorteilhaft ist, den Rahmen zu erwärmen, aber wie (passt ja nicht in Backofen rein) und
    welches Schweißgerät und Schweißzusätze verwende ich am besten?

  • Sollte es sich hir um ein Aufbau eines Custombikes handeln was auch irgendwann mal Tüv haben sollte,kannst du dein vorhaben jetzt schon mal vergessen,wenn du mehr drüber wissen möchtest dann melde dich beim Chopperforum an und lese dort mal einige Berichte über aufbauten und Schweißarbeiten an Rahmen.

    • Offizieller Beitrag

    Um unseren Gästen einmal verständlich zu machen, um was für einen Werkstoff es sich handelt und warum er gerade für solche Zwecke genutzt wird, eine kleine Einführung:

    Eigentlich kennen wir diesen Werkstoff als „Warmfesten Stahl“ mit der Bezeichnung 13CrMo 4-5 (13CrMo 4-4 alte Bezeichnung), welcher aber auch hergestellt bzw. erfunden wurde (ist patentiert) um im Fahrzeug- und Maschinenbau, bei deren Anwendung es auf erhöhte Dauerschwingfestigkeit und auf Torsion ankommt und bei Bauteilen, welche durch abrasivem Verschleiß (abschabendem Verschleiß z.B. Pleuelstangen) beansprucht werden.

    Demzufolge findet dieser Stahl auch beim Motorradbau seinen berechtigten Einsatz, wobei schweißtechnisch einige wichtige Regeln zu beachten sind.

    Kommen wir nun zur kurzen Beantwortung der Frage, wenn das Motorrad für den Straßenverkehr zugelassen wird:

    • diese Schweißarbeiten sind erlaubt, aber nur durch einen Schweißfachbetrieb etc.

  • Schrottseidank,
    "da es sich aber nur um Halter handelt"
     Beim unsachgemäßem verschweißen der Halter mit dem CrMo-Rohr des Motoradrahmens können diese Rohre wichtige Eigenschaften verlieren. Der Fahrer eines solchen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr kann für jeden dadurch entstehenden Schaden mit seinem gesammten Vermögen haftbar gemacht werden.

    Freundliche Grüße

    haewiejetzt.gif 

  • Hm,

    deutlich aber sinnvoll, ok. Gibt es andersherum etwas zu beachten, wenn ich die alten Halterungen entferne?

    z.B. Möglichst wenig Hitze einbringen? Lieber absägen und verfeilen, als abflexen und schrubben?

    • Offizieller Beitrag

    Da liegst Du nicht verkehrt, die Gegenstände absägen, ca. 2-3mm über dem Rohr und mit sehr wenig Anpressdruck (= wenig Wärme) den Rest wegschleifen. D.h. man sollte bei diesen Werkstoff die Wärmeeinbringung diesbezüglich begrenzen, damit keine Gefügeumwandlungsstart stattfinden kann. ( unter 300°C)
    Aber ich habe so meine Bedenken weil, es wird vermutlich keine ebene Schleiffläche geben, d.h. zwischen der alten Schweißnaht und den Grundwerkstoff werden Kerben zum Vorschein kommen, welche dann wieder ausgebessert werden müßten, weil diese wiederum Ausgangspunkte für Risse sein können.

  • Sorry, Morten, Gernoth, StZLiebelt, was ihr schreibt, ist Unfug! Schaut mal in die DVS 2508, VdTÜV Merkblatt 728 und DVS 2501-2505:
    1. Es muss kein Fachbetrieb oder geprüfter Schweißer machen.
    2. Prinzipiell darf jeder an Fahrzeugen schweissen.
    3. Doch, an Motorradrahmen darf man Schweissen, deshalb gibt es das DVS Merkblatt 2508.
    Wer es nicht glaubt, fragt mal einen TüV-Ingenieur einer Technischen Abnahmestelle!
    VG Chamisso

  • Sorry, Morten, Gernoth, StZLiebelt, was ihr schreibt, ist Unfug! Schaut mal in die DVS 2508, VdTÜV Merkblatt 728 und DVS 2501-2505:
    1. Es muss kein Fachbetrieb oder geprüfter Schweißer machen.
    2. Prinzipiell darf jeder an Fahrzeugen schweissen.
    3. Doch, an Motorradrahmen darf man Schweissen, deshalb gibt es das DVS Merkblatt 2508.
    Wer es nicht glaubt, fragt mal einen TüV-Ingenieur einer Technischen Abnahmestelle!
    VG Chamisso

    @Chamisso,

    es ist mir bekannt, daß der Fahrzeugbau zum sogenannten ungeregelten Bereich zählt. In diesem Bereich werden keine Schweißerprüfungen gefordert. Ich habe auch nicht gesschrieben, daß nach dem Gesetz oder im Normenwerk ein Befähigungsnachweis gefordert wird. Dennoch kann derjenige, der Veränderungen an einem Fahrzeug vornimmt, das im öffentlichen Raum bewegt wird und als Folge daraus ein Schaden entsteht für eben diesen Schaden haftbar gemacht werden. -->Zivil- und Strafrechtlich.

    Schönen Sonntag.

    haewiejetzt.gif 

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von Chamisso


    Schaut mal in die DVS 2508, VdTÜV Merkblatt 728 und DVS 2501-2505:

    Ich war so frei und habe mir diesen Lesestoff "reingesogen".

    Du auch?, oder bist Du an einen Satz hängengeblieben, welcher für Dich ausreichend war, um folgende Behauptungen aufzustellen:

    Zitat von Chamisso


    1. Es muss kein Fachbetrieb oder geprüfter Schweißer machen.
    2. Prinzipiell darf jeder an Fahrzeugen schweissen.
    3. Doch, an Motorradrahmen darf man Schweissen, deshalb gibt es das DVS Merkblatt 2508.
    Wer es nicht glaubt, fragt mal einen TüV-Ingenieur einer Technischen Abnahmestelle!
    VG Chamisso

    Ich würde Dir empfehlen den ganzen Text zu lesen, wobei eigentlich die Einleitung/-en schon aussagekräftig genug ist/sind.

    Solltest Du dann immer noch diese Meinung vertreten, dann bitte ich Dich uns mitzuteilen, welche Textpassagen Deine Aussagen rechtfertigen.

  • Danke für die Empfehlung, aber ich habe alle erwähnten Merkblätter - natürlich auch gelesen, weil das kriege ich als Diplom-Ingenieur ( TU ) Maschinenbau gerade noch so hin - und habe darüber mit dem Leiter eines TÜV ( auch Dipl.-Ing.)gesprochen, der hat alles bestätigt. Meine Aussage steht!
    Im Übrigen haben wir auf meiner Arbeitstelle schon komplette Rahmenumbauten an einer modernen BMW mit Schweissen gemacht ( als Nicht-Schweissfachbetrieb mit Nicht-Berufsschweissern), Resultat: Reguläre Strassenzulassung - geht doch!
    Es war mir schon klar, dass das den sog. Experten hier nicht passt, weil in allen möglichen Foren dieser Unfug steht. Bitte mal selbst in den genannten Merkblättern nachlesen!
    VG Chamisso

  • Wundert mich einwenig z.b Lenker aus der USA ohne Tüv Gutachten sind sehr schwer Einzutragen weil Laut Tüv-Nord ein Festigkeitsgutachten fehlt, hir wohl auf die Schweißnähte bezogen wen der Lenker am Risser verschweißt ist.
    Und so wie du das beschreibts kann ein ungeübter Schweißer selber z.b.eine Bremsankerhalterung verschweißen wobei er noch nicht mal einschätzen kann ob die Verbindung überhaupt was taugt.
    Will dir auch nicht weiter wiedersprechen,aber Sinn macht das nicht.

    Zuletz noch, wo gibt es denn Motorrad Rahmen aus Edelstahl ?

  • @Gernoth, Morten:

    Zum Thema Schweissen an Fahrzeugen: Ich zitiere mal wörtlich das VdTÜV Merkblatt Fahrzeug 728, das ist die Richtlinie für alle TÜVs bzw. DEKRAs in Deutschland:

    S.9, §5.2: "Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, dass an einem Personenwagen (das schließt Motorräder mit ein; meine Anmerkung) nur der Fahrzeughersteller oder eine von ihm beauftragte Person Instandsetzungsschweißen durchführen darf. Lediglich bei bauartgenehmigungspflichtigen Teilen nach § 22 a StVZO (Anmerkung: Das sind Anhängerkupplungen, Lenker, Bremsen etc.) ...gibt es solche Vorschriften". Morten: Das heißt: Schweißen an Lenkern und Bremsenteilen ist tabu. Eine Halterung dagegen für ein Bremspedal am Motorrad würde ich als unkritisch ansehen - TÜV fragen!

    S.9, §5.4: "Der Instandsetzungsbetrieb soll (das ist also kein Muß!) grundsätzlich über geeignete technische Einrichtungen und über ausreichend qualifiziertes Fachpersonal verfügen"

    S.9, §5.4.1: "Empfehlungen - Schweißfachpersonal" :"Aufgrund der schweißtechnischen Besonderheiten ... sollte nur besonders qualifiziertes Schweißpersonal eingesetzt werden..." Also wieder kein Muß, sondern eine reine Empfehlung.

    S.10, §5.5: "Beurteilung von Schweißarbeiten" : " Derzeit gibt es keine verbindliche Rechtsvorschrift, die besagt, dass nach Instandsetzungsschweißarbeiten das Fahrzeug erneut auf seine Verkehrssicherheit überprüft werden muss". Anmerkung: Also erst beim nächsten regulären TÜV-Termin.

    Damit ist eindeutig, dass laut Bundes- oder Länder-Gesetz - und die zählen! - eigentlich jedermann schweißen darf, nicht nur Fachpersonal. Und das hat mir, ich wiederhole, der Leiter eines größeren TÜV eindeutig bestätigt. Gleichwohl kann der TÜV natürlich miese Schweißnähte zurückweisen, egal, ob die ein Laie oder ein Berufsschweißer gemacht hat. Es gilt immer die fach- und sachgerechte Ausführung - wenn die ein Amateur hinkriegt, ist das kein Thema! Der TÜV weiß auch, dass es viele Handwerksbetriebe und Autowerkstätten gibt, wo die Herrn Facharbeiter null Ahnung vom Schweißen haben, aber munter 'drauflos brutzeln.

    Wenn nun jemand einen Motorradrahmen selbst entwirft und baut - was er definitiv darf! - dann kann (und wird) aber der TÜV verlangen, dass der Erbauer z.B. einen rechnerischen oder experimentellen Festigkeitsnachweis vorlegt, und das wird ihm recht schwerfallen, wenn er nicht gerade auf Festigkeitsrechnung spezialisierter Ingenieur (was ich in aller Bescheidenheit bin) ist. Das hat aber nichts mit dem Schweißen ansich zu tun.

    Schweißen am Motorrad: DVS-Merkblatt 2508 "Richten und Schweißarbeiten an Stahl-Kraftradrahmen" sieht als Schweißverfahren WIG und MIG/MAG vor. Das wäre für mich immer eine WIG-Anwendung!

    Der 13CrMo 4-5 ist ein niedriglegierter ferritischer Chromstahl (kein Edelstahl), der eigentlich für warmfeste Anwendungen, d.h. Turbinen- und Dampfkesselbau, vorgesehen ist. Ich würde das WIG-Schweißen. Der richtige Zusatzwerkstoff wäre der TR80S CrMo1, W-Nr. 1.7339, siehe https://www.ewm-sales.com/product/view/4858 . Ich würde aber vorher eine TÜV-Ingenieur, der abnahmeberechtigt für solche Um- und Eigenbauten ist (die normalen TÜV-Prüfer sind das nämlich nicht!), wie der diesen Stahl sieht. Aus meiner Sicht ist der okay. Meines Erachtens reicht aber für einen Motorradrahmen ein besserer Bau- oder Maschinenbaustahl.

    Viele Grüsse
    Chamisso

  • @Chamisso,

    ich habe mal einen landwirtschaftlichen einachsigen Anhänger auf der Straße gesehen: Die Achse hatte sich vom Anhänger gelöst und rollte geradeaus weiter, während der Rest des Anhängers weiter vom Schlepper durch die Kurve gezogen wurde. In diesem Fall hatte der Bauer seine schweißtechnischen Fähigkeiten überschätzt. Glücklicherweise befand sich keine Person im Gefahrenbereich der selbstständig über den Bürgersteig rollenden Achse.

    Freundliche Grüße

    haewiejetzt.gif 

    • Offizieller Beitrag

    Zwar besteht keine gesetzliche Vorschrift, daß an einem Kraftradrahmen nur der Fahrzeughersteller oder eine von ihm beauftragte Person etc. Instandsetzungsschweißen durchführen darf, aber Grundsätzlich sind bei allen Schweiß- und Richtarbeiten die Herstellerangaben zu beachten.

    Es ist zwar auch formal richtig, daß es Unterschiede zwischen soll… und muss… gibt, aber ohne die sorgfältige und fachgerechte Anwendung dieser Merkblätter gibt es keine Gewähr für eine den Beanspruchung gerecht werdende Instandsetzung.
    Deswegen hat z.B. auch der DVS nicht alleine, sondern mit den Herstellern etc. diese Merkblätter herausgebracht, welche natürlich auch die Empfehlungen der Hersteller berücksichtigen.

    Abgesehen davon ist immer, wie auch hier von „Schrottseidank“ praktiziert wird, die Erlaubnis des Herstellers einzuholen.

    Wenn ein Hersteller wie z.B. Honda schreibt:

    Zitat aus dem Forum: http://www.bikerszene.de

    "Bei Stahlrahmen sind wir aufgrund von allgemeinen schweißtechnischen Überlegungen der Auffassung,
    daß Schweißarbeiten an untergeordneten Rahmenbauteilen durchführbar sind.

    Als untergeordnete Motorradrahmenteile bezeichnen wir die Bauteile,
    welche die Stabilität und Verwindungssteifigkeit des Motorradfahrwerks nicht beeinflussen.

    Daher halten wir das Schweißen, z.B. am Lenkanschlag, am Schließzylinderdes Lenkschlosses,
    an Seitenständerbefestigungsbauteilen,Fußrastenbefestigungen etc.
    an diversen Modellen unserer Produktpalette für durchführbar,

    unter der Voraussetzung,

    dass die Schweißarbeit von einem Schweißfachbetrieb durchgeführt wird,
    welcher die volle rechtsverbindliche Verantwortung für die fachgerechte Schweißung übernimmt.

    In keinem Fall stimmen wir einer Schweißung an Rahmenrohren zu,
    welche durch Risse oder dergleichen derart geschwächt sind, dass Sicherheitsprobleme auftreten können.

    Die durchführenden Schweißfachbetriebe sollten selbstverständlich über hinreichende Erfahrung
    bezüglich Reparaturarbeiten an Krafträdern verfügen und die Schweißtechnik allgemein beherrschen.“

    Link zum Beitrag


    Ich denke das ist eine klare Aussage und natürlich gibt es auch im DVS Merkblatt 2507 eine Liste von Herstellern, welche Auskunft über das ja oder nein gibt. Auf dieser Aussage basiert übrigens auch mein Beitrag, da ich mir nur schwer vorstellen kann, daß andere Hersteller von diesen Zitierten abweichen.

    Desweiteren finde ich keinen Satz, welcher „irgendeinen Hobbyschrauber“ erwähnt, daß er solche Arbeiten ausführen kann/darf, es wird von „Anforderungen an den Betrieb“ geschrieben.

    Natürlich findet man Sätze wie „Schweißerprüfung nicht erforderlich“, daß widerspricht aber folgenden Ausführungen/Herstellervorgaben:

    „Schweißarbeiten erfordern besondere Fachkenntnis und dürfen nur vom geschulten Personal ausgeführt werden“

    und weiter

    „Schweißarbeiten darf unter entsprechender Schweißaufsicht nur der ausführen, der auch die notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse nachweisen kann“.

    Und wie kann man das alles Nachweisen bzw. ggf. Dokumentieren um im Schadensfall seine „Produkthaftungspflicht“ nachzukommen, nur durch eine entsprechende Prüfung wahrscheinlich.

    Im übrigen kann ich mir nicht vorstellen das ein TÜV-"Onkel" in der Lage ist, eine Schweißnaht fachgerecht beurteilen zu können.

    In diesem Link geht es um Tips für Motorradfahrer – vom TÜV:

    http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

    und als PDF:

    Das Handwer-Schweissen an Fahrzeugen.pdf
    motorrad-zulassung seite 7 - rahmen.pdf

  • Gernoth,

    um mal etwas zu de-eskalieren: Wir haben beide recht.

    Wir sind uns doch inzwischen einig, dass solche Umbauten und Reparaturen rein vom Gesetz her nicht unbedingt von Schweißfachbetrieben oder zertifizierten Schweißern gemacht werden müssen.

    Ich meine mit Laien und Amateuren auch nicht die Zeitgenossen, die mal vor 10 Jahren als Lehrlinge einen 2-Tageskurs Schweißen in einer HWK gemacht haben und weder Übung noch Ahnung haben, sondern Leute, die durchaus schweißen können.

    Dein Hinweis mit den Hersteller-Vorgaben ist richtig, und den kannte ich auch. Wenn's diese Vorgaben gibt, einverstanden! Aber was machst du, wenn's den Hersteller gar nicht mehr gibt? Beispiel: Die alten NSU Fox, Lux und Max hatten einen Blech-Pressschalenrahmen, der mehr funktionell einer selbsttragenden Karrosserie gleichkam als einem klassischen Motorradrahmen. Ob der Rechtsnachfolger der untergegangenen NSU, das ist wahrscheinlich die AUDI AG, dazu noch etwas beisteuern kann oder will? Jetzt nehmen wir mal an, ein solcher Pressrahmen hat an einer Stelle Löcher, die irgendein Trottel mal 'reingebohrt hat, Rostfraß oder einen Riß, der nicht in einer Zug- oder Biegezone liegt. Ich bin überzeugt, nach allem, was ich aus der Oldtimer-Szenen weiß, dass, wenn man vorher mit einem abnahmeberechtigten TÜV-Ingenieur spricht und dem vielleicht noch ein paar aussagekräftige Bilder des Schadens zeigt, eine sloche Reparatur durchaus anerkannt wird - auch von einem Nicht-Schweißfachbetrieb. Natürlich kann der TÜV fordern, dass solche Schweißungen von zertifizierten Fachleutenin diesem Fall gemacht werden müssen, aber es ist eben vom Good- oder Badwill des TÜV abhängig.

    Das ist alles letztendlich Vertrauenssache, gerade, weil, wie du ja richtig sagst, der TÜV die Nähte auch nicht wirklich von außen beurteilen kann. Er wird sie kaum röntgen. Gut, eine saubere WIG-Naht wird mehr Vertrauen erwecken als eine 'draufgepappte MAG-Naht oder gar eine zittrige E-Hand-Naht voller Schlackeeinschlüsse.

    Mein Credo ist einfach bei solch angesprochenen Umbauten oder auch Reparaturen: Vorher gründlich mit dem TÜV reden, dann geht enorm viel!

    Dein Link zum TÜV Hanse ist etwas merkwürdig: Entweder kennen die ihre eigenen VdTÜV- und DVS-Merkblätter nicht oder sie haben (was ich viel eher glaube) das Ganze bewußt etwas restriktiv gemacht, damit nicht jeder Kaputnik mit einer selbstgebrutzelten Hinterradschwinge aus Baumarkt-Eisenrohr, mit Betonfüllung verstärkt, ankommt. Ich habe selbst mehrere Motorräder und kenne diese Klientel, die sich und andere mit ihrem gefährlichen Gestümper in Gefahr bringen! Diese Sorte Leute meine ich nicht mit Eigenbauern!

    Viele Gruesse

    Chamisso

  • Der 13CrMo 4-5 ist ein niedriglegierter ferritischer Chromstahl Aus meiner Sicht ist der okay.


    Den Ausführungen von Gernoth ist kaum etwas hinzuzufügen. Nur soviel:

    @Chamisso,
    wenn Du ein "auf Festigkeitsrechnung spezialisierter Ingenieur" bist weißt Du sicherlich, daß beim Schweißen von Warmfesten Stahl zum Beispiel beachtet werden muß, daß dieser Stahl beim Heften und beim Schweißen vorgewärmt werden muss um der Gefahr von Aufhärtung entgegenzuwirken.
    In DIN EN ISO 9606-1:2013-12 schließt Schweißzusatzgrupp FM4 (warmfeste Stähle 3,75% bis 12% Cr) die Gruppen FM1, FM2 und FM3 ein.
    In DIN EN 287-1 schließt Werkstoffgruppe 5 (Vanadiumfreie Cr-Mo-Stähle mit über 0,35% C) die Gruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7,9.1 und 11 ein.
    Warum haben die Mitglieder im Normenausschuß das wohl so in die Norm geschrieben Herr Ingenieur?



    Meines Erachtens reicht aber für einen Motorradrahmen ein besserer Bau- oder Maschinenbaustahl.

    @Chamisso,
    dann wirst Du die die Bikerszene sicher bald mit Deinem Baustahlmoped in Begeisterung versetzen.


    eigentlich jedermann schweißen darf

    @Chamisso,
    rein rechtlich ist das so. Ich sehe allerdings einen Unterschied ob jemand einen "Pommesbuden-Anhänger" baut der 99% der Zeit steht, oder einen Raketensitz der mit über 250 km/h über die Autobahn fliegt.
    Wenn es nach einem Versagen eines geschweißen Bauteils an einem solchen Feuerstuhl zu einem Straf- oder Zivilprozeß kommt wird der zuständge Richter den Beschuldigten fragen wie er sichergestellt hat, daß der Schweißer fachgerecht und nach dem Stand der Technik geschweißt hat. Sollte er dann nachweisen können, daß der Schweißer speziell geschult wurde eine gültige Schweißerprüfung hatte und die Vorgaben des Hersteller eingehalten und das dokumentiert wurde sieht es für den Beschuldigten schon mal nicht ganz so schlimn aus. Der Beschuldigte sollte sich auch lieber nicht auf den TÜV-Ingenieur beziehen der Ihm zugesichert hat daß ein bestimmtes Material unbedenklich verarbeitet werden kann. Der selbe TÜV-Ingenieur wird möglicherweise dem Beschuldigten in seinem Schadensgutachten für den Richter (daß er sich sehr gut bezahlen lässt) unsachgemäßes Vorgehen unterstellen.



    Wenn nun jemand einen Motorradrahmen selbst entwirft und baut - was er definitiv darf! - dann kann (und wird) aber der TÜV verlangen, dass der Erbauer z.B. einen rechnerischen oder experimentellen Festigkeitsnachweis vorlegt, und das wird ihm recht schwerfallen, wenn er nicht gerade auf Festigkeitsrechnung spezialisierter Ingenieur (was ich in aller Bescheidenheit bin) ist.

    Das hat aber nichts mit dem Schweißen ansich zu tun.

    @Chamisso
    da liegst Du sowas von daneben. Schweißen hat sehr viel mit der Festigkeit des Materials zu tun.

    FG

    haewiejetzt.gif 

  • Noch mal zum Motorrad Rahmen,die Rahmen die man beim Händler bestellen kann z.b. bei CCE oder Zodiac sind alle aus ST52,warum man hir aber einen aus Warmfestenstahl bauen will,ist vieleicht auf zu viel Kölsch beim Karneval zurück zu führen.

  • @STZLiebelt,ihr als Zertifizierbetrieb habt natürlich ein Interesse daran, hier die Deutungshoheit zu haben - du sprichst, wie der Jurist so schön sagt, pro domo .
    Dass die Schweißnähte natürlich in den Festigkeitsnachweis einfließen, habe ich einfach als selbstverständlich angesehen, das Normalste von der Welt.
    Zum Thema Unfall und Schweissfachbetrieb bzw. zertifizierte Schweisser: Ich bin öfter mal Gerichtsgutachter. Da habe ich gerade einen sehr schönen Fall, bei dem ein zertifizierter Schweissfachbetrieb 10 mm MAG-Nähte ( in einer Lage!) an 10 m langen Maschinenbetten gebrutzelt hat, die null Flankenbindung hatten! Maschinen gingen reihenweise im Ausland kaputt, mehrere hunderttausend Euro Schaden - so viel zum Thema zertifizierte Betriebe!

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