Treppengeländer aus VA nicht durchgeschweisst !

  • Moin,
    ich habe ein Problem und hoffe das ihr mir vielleicht helfen könnt.
    Ich habe gestern zwei neue Treppen (Holz) aufgebaut bekommen inkl. VA Treppengeländer.
    Mein Problem ist das das Geländer an den Stössen nur mit zwei kleinen WIG-Punkten verbunden ist und keine saubere WIG Naht die um das ganze Rohr verläuft. Ausserdem hat man die Füllstäbe nur verlaufen lassen und jeder Stab sieht angefressen aus.
    Ich habe heute morgen mit der Schlosserei telefoniert und mir sagen lassen das man das so machen würde, weil sich VA sonst verziehen würde. Kurz drauf sagte er mir das er nur VA im Aussenbereich durchschweissen würde und er es kategorisch ablehnt das im Innenbereich zu tun. Ich habe keine Lust die nächsten 30Jahre die Treppe hoch zu gehen und auf nur zwei kleine Schweisspunkte pro Rohrverbindung zu gucken.
    Ich habe gehört das es doch eine CE-Kenzeichnung geben muss, ist denn vielleicht da irendwo hinterlegt wie Schweissungen ausgelegt sein müssen ?
    Ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir helfen könntet !!! n055.gif

  • Auch als Nichtschlosser.....ist das einfach nur Käse. Du hast für einen Handlauf bezahlt....und den solltest du auch bekommen.

    Geh mal in öffentliche Gebäude und suche dort mal Handläufe, die nur geheftet sind....:)
    Die sind alle rundum verschweisst und sauber verputzt.
    Der bindet dir aber fein nen Bären auf...

  • Das ist mir schon klar, ich hab sowas auch noch nie gesehen.
    Ich hab ihm auch gesagt das es für mich so aussieht als wäre es nur geheftet worden und irtümlicher Weise ausgeliert worden.
    Er weigert sich aber es zu schweissen.
    Ich muss jetzt halt versuchen was zu finden um es ihm vor die Nase halten zu können! :cursing:

  • Ich wüsste nicht....warum DU jetzt da was finden musst.
    Streng genommen ist es doch keine Schweißnähte...laut DIN und Schweißer Prüfung. Also nicht geschweißt....also Auftrag nicht ausgeführt...:)

  • So, ich habe eben mit meinem Schweissprüfer telefoniert.
    Für den Privathaushalt muss keine CE-Kennzeichnung, kein Statiknachweiss, kein Schweissnachweiss oder sonstige Prüfungen vorliegen und ich hätte keine Chance mich in irgendeiner Art zu Wehren.
    Vielen Dank an unsren Rechtsstaat, mir platzt langsam der A.... !!!
    Da kann ich ja noch froh sein das es nicht mit Klebeband umwickelt ist !!! :wallb:

  • Du kannst Dich sehr wohl wehren!
    Wenn Du mit der Arbeit nicht zufrieden bist, dann mindere erstmal den Rechnungsbetrag um 30%.
    Dann wird Dein Schlosser schon schreien.
    Dann gibst Du ihm schriftlich die Möglichkeit der Nachbesserung. Macht er das nicht, geh zum Anwalt und lass das Ganze über das Schiedsgericht der Handwerkskammer klären.

    Grüße

    Wolfgang

  • Ich frage mich ernsthaft was da für Handwerker unterwegs sind. Sowas abzuliefern könnte ich jedenfalls nicht mit meiner Handwerkerehre vereinbaren.

    Viele Grüße

    Christofer

    Wehret den Anfängen!

  • Sowas kann man gar nicht abliefern! Das ist Schlichtweg betrug ! Rappel mal am geländer, Schau mal ob der Punkt hält. Wenn nicht, fällst du einfach mal doof hin. Kann man den Spinner dann nicht Verklagen?

    OPEL CIH - Feinste Graugusstechnik seit 1965

  • Hallo,
    das die Füllelemente nur partiell verschweißt werden dürfte fast zum Standard der Industrie geworden sein. ich war vor 2 Wochen auf einer Messe und habe mir dort Geländer angesehen. Die waren vorwiegend so wie hier beschrieben verarbeitet. Die Rahmen sind vollständig verschweißt, die Füllstäbe (ob rund oder eckig) meistends
    mit zwei 5mm langen, oder gar nur mit einer 7 cm langen Naht verschweißt. Für die Festigkeit ist das ja nicht relevant, da die Stäbe ja im Rahmen (Bohrungen) sitzen und die Schweißnaht nur dazu dient, dass das Geländer bei Berührung (Bewegeung) keinen Laut von sich gibt. Billiger in der Herstellung sind die alle mal.

    Gruß

  • Also mit der Zertifizierung im Privatbereich hat dein Prüfer schon recht. Aber Fakt ist, das dein Handwerker nur halbfertige Arbeit abgeliefert hat und gerade die Verbindungen am Handlauf müssen schon fest sein, da dieses sicherheutsrelevante Teile sind. Also wie schon erwähnt wurde, erstmal ein teil der Rechnung einbehalten und um Nachbesserung bzw bitten, im Zweifelsfall auch wortwörtlich "nachbesserung von dem Pfusch" sagen. Deswegen lässt man das auch einen Fachbetrieb machen, aber selbst da ist das ja nichtmal möglich. Also ich hätte nicht mehr als eine abschlagszahlung geleistet, solange die Arbeit nicht fertig ist.

    MfG Tim
    Rechtschreibfehler sind Special-Effects meiner Tastatur!

  • Sicherlich hat der Handwerker es sich leicht gemacht. Aber es ist auch möglich, Geländer zu bauen, die nicht verziehen, nur das kann halt nicht jeder und ist dann auch aufwändiger, aber dafür auch kein Murks.

    MfG Tim
    Rechtschreibfehler sind Special-Effects meiner Tastatur!

    • Offizieller Beitrag

    Also wenn ich mich nicht irre dann geht es hier nicht um "privat" und "öffentlich" sondern um das sogenannte "Vereinfachte Verfahren für Kleinstunternehmen und bei Einzelfertigung", welches in der europäischen Bauproduktenverordnung im Kapitel VI unter Artikel 37/38 beschrieben ist.

    Im Kapitel II / Artikel 4 geht es um die Leistungserklärung und der nachfolgende Artikel 5 beschäftigt sich mit den Ausnahmen dieser Erklärungen.

    Bauproduktenverordnung-BauPVO-EU-Nr-305-2011-03-09-Volltext.pdf

    D.h. auch wenn er keine Leistungserklärung abgeben müßte, muß er (z.B. durch eine technische Dokumentation) die Konformität des Produktes entsprechend den geltenen Anforderungen nachweisen. Und wenn diese Anforderungen europäisch nicht geregelt sind gelten die nationalen Vorschriften.

    Stellt sich also die Frage ob diese Heftpunkte sicherheitstechnisch bedenklich sind und/oder es "nur" um die Optik (Qualität) geht, und was vorher vereinbart wurde.

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