Demzufolge ist der Nutzer letztlich in der Verantwortung die Flasche ordnugsgemäß dem Lieferanten zurück zu geben.
Sehr interessant. Irgend wo hatte ich auch schon mal gefragt, wie leer die Gasflasche gefahren werden darf. Sind 1,5 bar am Manometer überhaupt ablesbar?
Die Verantwortung des Nuzers ist schön und gut, aber prüft der Gasverkäufer ob Restdruck vorhanden ist? Der Dumme ist letztlich der, der die neue, verunreinigte Gasfüllung bekommt. Die spätere Reklamation beim verantwortlichen Verkäufer stelle ich mir nicht unbedingt konfliktfrei vor, vor allem aber sehr ärgerlich, wie man aus dem Bericht des TS entnehmen kann.
Wie kann man sich dagegen schützen?
BG - Reinhard
P.S. Einen entsprechenden Hinweis zur verbleibenden Restmenge gibt es auf meiner Flasche leider nicht.