Hallo Schweissfreunde,
ich (Hobbyist) bin auf das Thema Schweissgasflaschenlagerung gestoßen.
Hierbei gibt es ja eine Vielzahl von (sicherlich sinnvollen) gesetzlichen Vorgaben:
In Räumen:
https://www.bgbau.de/fileadmin/Medi…a_063/a_063.pdf
Im Freien:
https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfe…a_064/a_064.pdf
Was auf den ersten Blick nicht geht:
- Keller ausgeschlossen
- Garage ausgeschlossen
- Treppenhaus ausgeschlossen
Auch im Freien, zB Carport hohe Anforderungen, beispielsweise müsste ein richtiges Gasflaschenlager mit entsprechen Abständen, Feuerlöscher, Warnschilder, keine Gruben in der Nähe etc. gegeben sein.
Ohne mich intensiv mit dem Thema beschäftigt zu haben gehe ich davon aus, dass diese Vorschriften für Privatpersonen nicht zwingend gelten, kann mir aber gut vorstellen, dass diese im Schadensfall als Referenz heran gezogen werden.
Wie gehen die anderen Hobbyschweisser, welche keine Werkstatt haben, mit diesem Thema um?
Ich bin dankbar für jede Antwort, bin kurz davor von MAG auf Fülldraht umzusteigen
Beste Grüße ,
Florian