Führen des Staplers ohne Schein am Mann?

  • He Leute =)

    dieses Jahr wolte ich mir selbst in meiner Ausbildung den Staplerschein finanzieren.
    Jetzt haben wir erfahren dass unser Betrieb einen Staplerkurs intern machen wird. Alle ohne einen solchen Schein sollen sich dafür anmelden.

    Nun zu meinem Problem dabei.
    Angeblich gilt dieser Schein nur für diesen einen Betrieb und der Schein selbst würde beim Chef verbleiben.
    Wohl in der Personalakte des jeweiligen Arbeiters. Zumindest bekommen wir ihn nicht ausgehändigt.

    Habt ihr so etwas schon mal gehört?

    Im Notfall werde ich den Staplerschein eben zwei mal machen um ihn für später in der Tasche zu haben.
    Habe aber dann vor die Arbeitsanweisung den Stapler zu führen zu verweigern. Da ich ohne Schein auch nicht das Gerät bedienen darf bzw möchte.
    Möchte keinen Ärger zu meinen Lasten haben sollte wer von außerhalb das mal prüfen.

    Wie schätzt ihr das ein? Falls relevant, ich bin Azubi.


    Mit Gruß
    Avis

  • Ohne es zu wissen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass es legal ist, wenn du das Original von Dokumenten, die deine persönliche Qualifikation für irgendwas belegen, nicht selbst verwahren darfst. Völlig egal, wer dafür bezahlt hat.

    Wenn du das Original deines Führerscheins bei der Polizei hinterlegst, nützt er dir ja auch erstmal nicht sehr viel ;)

    Kippt der Bauer Milch in den Tank, wird der Trecker sterbenskrank.

  • Naja, welche Behörde stellt den denn aus? Dort ist doch dann hinterlegt das du Ihn mal absolviert hast. Sollte dein Chef Ihn dann nicht rausgeben wollen, dann meldest du Ihn halt als Verlust und lässt dir einen Zweitausfertigung zusenden.


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  • Keine Ahnung, wer da die Aufsicht hat. Berufsgenossenschaft vielleicht?
    Dein Chef hat nichts davon, wenn er die Bescheinigung wegschließt. Außer einem Druckmittel gegen seine eigenen Angestellten - finde ich fragwürdig, wenn er solche Mittel einsetzt. Dass dein Datensatz noch bei irgendeiner Behörde rumliegt und du dir eine Zweitausfertigung beantragen kannst, sehe ich nicht als Argument an. Düfte bei deinem Personalausweis genauso sein, abgeben darfst du ihn trotzdem nicht.

    Kippt der Bauer Milch in den Tank, wird der Trecker sterbenskrank.

  • In meiner Alten Firma gab es dieses ebenfalls, so daß dieser Schein Firmen gebunden ist.
    Bei uns war es aber so, da die Prüfung auch komplett anders aufgebaut war als bei einem richtigen Staplerschein, eben genau für deine Anforderung gebunden.
    Ich habe meinen damals extra woanders gemacht und von meinem Chef bezahlen lassen, da ich mit den von ihm vorgeschlagenen Konditionen nicht einverstanden war. So ein Schein macht man nicht Firmen gebunden und 2mal machen muss auch nicht sein.

    Einfach mal was argumentieren, wenn er dich als staplerfahrer einsetzen möchte, würde ich darauf bestehen das du auch ein richtiges Dokument bekommst bzw ausgehändigt bekommst, so daß du es für dich selber auch belegen kannst, falls du mal die Firma wechseln solltest.
    Was ich mir bei dir als azubi nach der Lehre vorstellen kann.

    OPEL CIH - Feinste Graugusstechnik seit 1965

  • Warum gibt es überhaupt so einen Mist... So kann man natürlich auch versuchen den Arbeiter zu binden. Ein Schein der nur auf dem einen Werksgelände gilt. Was ein Käse.

    Werde den Ausbilder fragen von welcher Firma er kommt und dann schauen dass ich hinten herum ein 2. Exemplar bekomme.
    Ansonsten werde ich ihn dann wohl privat noch mal nachholen.

  • Hallo zusammen,
    auch wenn das Thema schon nen Tacken was älter ist, vielleicht als Info für Alle die von der gleichen, üblerweise, weit verbreiteten Vorgehensweise mancher Arbeitgeber betroffen sind:
    Die Qualifikation zum Führen von Flurförderzeugen ist Personalisiert!
    Der Prüfling hat seine persönliche und fachliche Eignung vor einem; wie auch immer gearteten, Ausbilder demonstriert.
    Mit dem Bestehen der Prüfung darf der Prüfling FFZ (Flurförderzeuge) der Art führen, auf der er die Prüfung abgelegt hat.
    Also Frontstapler, Schubmaststapler bla bla bla....
    Für alles ohne Fahrerstand oder Fahrersitz braucht Mensch( ich sag das weil ich bei mir auch ne Menge Mädels hab) keine Prüfung. Also Ameisen und Deichselstapler (das sind die Dinger die höher als 20 cm heben).
    Bei den Teilen muss Mensch nur von einem Sachkundigen unterwiesen sein. Zur Sicherheit natürlich auch schriftlich Dokumentiert.
    ABER: Er muss vom jeweiligen Verantwortlichen SCHRIFTLICH zum führen derjenigen FFZ beauftragt worden sein.
    Das ist der Punkt der meist zu Irritationen führt.
    Der Staplerschein ist Personalisiert, die Beauftragung nicht.<=So Falsch, , die Beauftragung ist Unternehmerabhängig. Klartext: der Boss sagt Dir was Du steuern darst und was nicht.

    Grüße
    Konstantin

  • Bei uns wird das auch so gehandabt, es wurde intern geschult mit beisein eines Sicherheitsbeauftragten.
    Dann mussten wir eine pratische "Prüfung" machen, im Grunde wurden wir in die Handhabung eingewiesen.
    Und ja der "Schein" qualifiziert dich nur innerhalb und nur auf dem Firmengelände mit dem Stapler zu bewegen.

    Grüße Stefan

  • Diese Erfahrung habe ich auch schon mal gemacht.

    In der Firma in der ich damals gearbeitet habe, gab es ein Hochregallager. Zeitweise hatte ich dort mit Kommissionierung und Inventur zu tun.
    Damit ich nicht immer einem Staplerfahrer hinterher laufen musste, sollte ich den Staplerführerschein selbst machen.
    Angemeldet bei der DEKRA, Dauer 1 Woche Vollzeit mit 8 Std. täglich, 4 Tage Theorie und Praxis, am 5. Tag schriftliche und praktische Prüfung.
    Bestanden und Führerschein, auch für Hochregalseitenstapler mit bis zu xxxTonnen Eigengewicht, erhalten.
    Mann ich darf jetzt alle und überall auch die richtig großen Stapler fahren, egal ob Elektro, Gas oder Dieselantrieb. >Irrtum<
    Später den Arbeitgeber gewechsel und auch da benötigte man ab und zu einen Staplerfahrer zum Entladen von LKW´s außerhalb der normalen Anlieferungszeiten.
    Ich war der Meinung, ich habe einen Staplerschein bei der DEKRA gemacht, ich kann das übernehmen. Antwort, dein Führerschein ist hier im Werk nicht gültig,
    du darfst hier nicht mal eine Ameise (Geh-Flurförderfahrzeug) bedienen.
    Danach wurde ich wieder zur Schulung geschickt, jetzt kommts:
    Intern im Werk. Die zuständige Sicherheitsfachkraft hat mich ca. 2 Stunden mit bla, bla Theorie zugetextet und jetzt war ich hier für alles qualifiziert.
    Nach nur 2 Stunden Theorie, ohne Praxis, ohne Prüfung, alles war gut. Der Sicherheitsfachkraft war nur wichtig, dass ich beim Verlassen des Fahrzeugs,
    immer den Schlüssel abziehe, denn den Satz habe ich in den 2 Stunden Theorie gefühlt 100x gehört. Jetzt habe ich 2 Staplerführerscheine,
    die beim nächsten Arbeitgeber vermutlich auch nur fürn Ar... wären.

    wincke.gif Gruß Wofe

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