• Zitat aus "Die V-Naht, Newsletter der SLV Nord" Ausgabe 5 2012:

    "Ach, DIN EN 287-1, da war doch noch was?
    Hier stellt sich die Frage aller Fragen zur
    Einführung der DIN EN ISO 9606-1 als Ersatz.
    Es hat den Anschein, dass mit der Einführung
    frühestens Anfang 2014 zu rechnen
    ist. „Doch nichts Genaues weiß man
    nicht“, eine zeitnahe Einführung erscheint
    aus „gesicherten Quellen“ nahezu ausgeschlossen."
    Zitat Ende


    http://www.inmas.de/normenservice/…e=1&search=9606 ???????


    FG

    haewiejetzt.gif 

  • Moin, Moin,

    Zitat normenmussmann:

    "Interessant ...
    da schreibt die SLV-Nord einen Beitrag, ohne im entsprechenden Gremium vertreten zu sein, na ja ...
    Hauptsache man schreibt was ... und spekuliert mal so mit ...

    Fakt ist:
    Im Januar/Anfang Februar 2013 wird in Europa mit der Abstimmung zur Übernahme als EN ISO 9606-1 begonnen. Dieses formale Verfahren dauert 3 Monate. Im April liegt somit das Ergebnis vor.
    Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, daß die ISO 9606-1 angenommen wird. Somit wird Mitte des Jahres die Norm als DIN EN ISO 9606-1 vorliegen.
    Wer sich auf dem Laufenden halten möchte, kann es täglich auf http://www.mussmann.org nachlesen!"

    Zitat Ende

    Wie dem auch sei, man wird sehen wie die Geschichte weitergeht.


    FG

    haewiejetzt.gif 

    • Offizieller Beitrag

    Quelle DVS:

    Viele Jahre liefen sie parallel nebeneinander: Die Schweißerprüfungsnormen "Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle" EN 287-1 auf europäischer Ebene und die ISO 9606-1 außerhalb Europas. Nach fast 20 Jahren findet diese Zweigleisigkeit nun ein Ende. Eine Umfrage durch das European Committee for Standardization (CEN) hat zum Resultat geführt, die ISO 9606-1 als "EN ISO"-Norm zu übernehmen - allerdings mit einer 24-monatigen Übergangsfrist.

    Der DVS geht davon aus, dass Ende des Jahres die neue, einheitliche Schweißerprüfungsnorm durch das CEN und das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. als DIN EN ISO 9606-1, veröffentlicht ist. Ab dann gilt die Übergangsfrist von 24 Monaten. Der DVS weist darauf hin, dass in diesem Zeitraum möglicherweise Schweißerprüfungen nach DIN EN ISO 9606-1 nicht anerkannt werden, sondern noch Schweißerprüfungen nach DIN EN 287-1 gefordert werden. Daher rät der DVS, zwei Schweißerprüfbescheinigungen - nach alter und nach neuer Norm - auszugeben. Unternehmen, die sich die Frage stellen, welche Bedeutung die Veröffentlichung der DIN EN ISO 9606-1 für sie konkret hat, erhalten kompetente Antwort von den Ansprechpartnern in den DVS-zugelassenen Bildungseinrichtungen.

  • Zitat Jochen W. Mußmann:

    "zum aktuellen Stand der Veröffentlichung von ISO 9606-1 in Deutschland:
    CEN veröffentlicht laut Plan die EN ISO 9606-1 im Oktober 2013; danach kann und und wird das DIN diese Norm dann als DIN EN ISO 9606-1 im Novermber 2013 (spätestens im Dezember) veröffentlichen."

    Ziat Ende

    haewiejetzt.gif 

  • 28.10.2013
    Eine endgültige Fassung einer DIN EN ISO 9606-1 wird im Dezember 2013 beim Beuth Verlag veröffentlicht. Der lange mühsame Weg zu einer internationalen Schweißerqualifizierung ist damit gelungen. Die europäischen Staaten werden diese Norm nun Zug um Zug in ihre Anwendungsregelwerke übernehmen. Ob die USA und Kanada dann auch konsequent die ISO 9606-1 ohne Veränderung in ihre Regelwerke übernehmen, bleibt abzuwarten. Da oft über "Übergangsfristen" diskutiert wird, hier eine Klarstellung:

    Das Besondere bei Einführung dieser Norm ist, dass die übliche umgangssprachliche "Übergangsfrist" zur Übernahme der Fassung vom CEN die "EN ISO 9606-1" in die nationale Version, in Deutschland, als DIN EN ISO 9606-1, auf 24 Monate in Europa verlängert wurde. Gründe waren Einsprüche dreier Länder, die auf Grund der Umstellung vom Grundwerkstoff auf den bei der Prüfung verwendeten Schweißzusatz eine deutliche längere Frist (DOW, date of withdraw) zur "Übernahme" wünschten.

    Praktisch bedeutet dies, dass nun jedes Land in Europa binnen der nächsten 2 Jahre selbst entscheiden kann, wann es seine nationale Fassung von EN ISO 9606-1 veröffentlicht und wann es die nationale Fassung von EN 287-1 zurückzieht. Es können somit auch beide Normen bis zum Oktober 2015 durchaus in verschiedenen Ländern nebeneinander als verfügbar gelten. Deutschland wird die Norm im Dezember 2013 veröffentlichen und gleichzeitig die DIN EN 287-1 zurückziehen, also einzeitgleiche DOP (date of publication) und DOW. Für die praktische Anwendung wird empfohlen dass insbesondere im Rahmen dieser sehr langen Parallelfrist in Europa bei Prüfungen beide Bescheinigungen ausgestellt werden, nach EN ISO 9606-1 und nach EN 287-1. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJEC) zur Harmonisierung in Anwendung der Druckgeräterichtlinie ist für EN ISO 9606-1:2013 vorgesehen.

    Quelle: http://www.mussmann.org

    haewiejetzt.gif 

  • Geprüfter Schweißer, eine lebenslange Qualifikation?

    Bei der Herstellung einer Schweißverbindung muss der Schweißer unter teilweise widrigsten Bedingungen permanent beste Qualität liefern. Hierbei ist neben der oft geforderten Gelenkigkeit (Arbeit in Zwangslagen) auch die kontinuierliche visuelle Beurteilung der Arbeit erforderlich. Bislang wurde durchdie Anwendung der für die Schweißerprüfung geltenden DIN EN 287-1 eine regelmäßige Widerholungsprüfung gefordert, die über die Jahre eine gleichbleibende Qualität des Arbeitsergebnisses nachweisen soll. Dieses Verfahren hat sich in der täglichen Praxis bewährt. Bei einigen Kraftwerksbauten wird von den Bauherren sogar zusätzlich zu dem gültigen Schweißerzeugnis eine vor Ort durch einen neuen Schweißer anzufertigende Arbeitsprobe verlangt. Im Entwurf der ISO 9606-1, die die DIN EN 287-1 ablösen soll, wird dem Hersteller zusätzlich zu denbislang anerkannten Verlängerungsmöglichkeiten durch eine externen Prüfstelle die Möglichkeit gegeben, unter bestimmten Bedingungen selbst die Zeugnisse seiner Schweißer zu verlängern. Die Bedingungen an den Hersteller für die Selbstverlängerung sind mit einem erheblichen – und deshalb nur von größeren Schweißbetrieben sinnvollen – Mehraufwand bezüglich des Qualitätsma nagements und der Schweißaufsichtsperson verbunden. Der VdTÜV kann dieses Verfahren dennoch insbesondere für die Herstellung von Druckgeräten nicht akzeptieren, insbesondere weil die unabhängige Drittprüfung, einer der Eckpfeiler für die Entkopplung von Sicherheit und wirtschaftlichem Denken, entfallen würde! Diese Einschätzung wird auch von den schweißtechnischen Experten des deutschen Erfahrungsaustauschkreises der benannten Stellen geteilt. In der Sitzung des europäischen Forums der benannten Stellen am 12./13. März 2013 wurde das Thema kontrovers diskutiert. Der zuständige CEN-Berater sieht keinen Konflikt zur Druckgeräterichtlinie, die Vertreter der benannten Stellen jedoch stimmen der deutschen Einschätzung eher zu. Der aktuelle Entwurf für die prEN ISO 9606-1:2013 liegt zwischenzeitlich vor und verfügt bereits über einen Anhang ZA, in dem die Konformität zu den für die Schweißtechnik geltenden Anforderungen der Druckgeräterichtlinie erstaunlicherweise bestätigt wird. Die nationale Umfrage zu dem Entwurf ist bis zum 25. April 2013 befristet. Da die Art der Verlängerung bereits bei der erstmaligen Schweißerprüfung vom externen Prüfer festgelegt werden muss, kann der Weg der „lebenslangen“ Schweißerprüfung für Druckgeräte von den benannten Stellen im Vorfeld ausgeschlossen werden. Da aber eine einheitliche und verbindliche Reglung fehlt, ist ein Wettbewerbsnachteil für die Prüfstellen zu befürchten, die den beschriebenen Weg ablehnen. Der VdTÜV wird die Position der benannten Stellen im Rahmen einer Stellungnahme an das zuständige Normungsgremium vertreten. Darüber hinaus wird er bei der kommenden Überarbeitung der fürunbefeuerte Druckgeräte geltenden DIN EN 13445 auf einen Ausschluss der Option der „lebenslangen“ Schweißerprüfung hinarbeiten. Der VdTÜV ist in den beiden genannten Normungsgremien vertreten. Sollte das europäische Forum der benannten Stellen einen offiziellen Einwand gegen die Anwendung dieses Teils der ISO 9606-1im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie erheben, wird der VdTÜV diesen unterstützen.

    Quelle: Ingo Blohm VdTÜV Jahresbericht 2012 2013

    haewiejetzt.gif 

    Einmal editiert, zuletzt von STZLiebelt (11. Dezember 2013 um 16:05)

  • Zitat von "Gernoth"

    Meinst Du "entziehen wegen irgendetwas Böses" , oder den Automatismus nach 6 Monate od. 2 Jahre?

    Aufgrund von Punkt 9.3 in ISO 9606-1
    "9.3 Entzug der Qualifikation
    Besteht ein bestimmter Grund, die Fähigkeit eines Schweißers, Schweißnähte entsprechend
    den Qualitätsanforderungen der Produktnorm herzustellen, anzuzweifeln, müssen die
    Qualifikationen, die die von ihm oder ihr hergestellten Schweißungen unterstützen, entzogen
    werden. Alle anderen Qualifikationen, die nicht angezweifelt werden, behalten ihre Gültigkeit."

    haewiejetzt.gif 

  • Zitat von "Gernoth"

    Stellt sich dann die Frage, wie hat er seine Schweißerprüfung bestehen können. Man sollte dann aber auch gleich die Ausbildungseinrichtungen mit einbeziehen.

    Gernoth,
    einen Beitrag vorher hatte ich ein Zitat aus dem TÜV-Bericht gebracht in dem der "ewige" Schweißer gemäß der ISO 9606-1 in Frage gestellt wird. Danach kann ein nach ISO 3834-2 oder 3 verifizierter Betrieb die Schweißerprüfungen der eigenen Mitarbeiter in eigener Verantwortung praktisch endlos verlängern.

    Wenn denn also Schweißer Müller vor 20 Jahren eine Schweißerprüfung erfolgreich bestanden hat, inzwischen sein Augenlicht aber nachlässt, und aufgrund dessen die Qualität seiner Nähte angezweifelt werden kann ist die Versuchung oder auch der Druck für oder auf die Schweißaufsicht die Prüfung trotzdem zu verlängern sehr groß.
    Damit hat seine Ausbildungeinrichtung in der der Schweißer erstmalig eine Prüfung ablegte absolut nichts zu tun.

    FG

    haewiejetzt.gif 

    • Offizieller Beitrag
    Zitat von "STZLiebelt"


    Wenn denn also Schweißer Müller vor 20 Jahren eine Schweißerprüfung erfolgreich bestanden hat, inzwischen sein Augenlicht aber nachlässt, und aufgrund dessen die Qualität seiner Nähte angezweifelt werden kann ist die Versuchung oder auch der Druck für oder auf die Schweißaufsicht die Prüfung trotzdem zu verlängern sehr groß.
    Damit hat seine Ausbildungeinrichtung in der der Schweißer erstmalig eine Prüfung ablegte absolut nichts zu tun.
    FG


    Es wird definitiv dazu kommen, wie bereits bei den internen und externen durchzuführenden Zerstörungsfreien Prüfungen, aber bei einigen unter Druck stehenden Ausbildungsstätten sieht es auch nicht besser aus. Und es gibt diesbezüglich noch sehr sehr viele negative Beispiele.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!