Normänderung der Materialstärke für Schweißerprüfung

  • am 1. November 2011 erschien die DIN EN 287-1, Ausgabe : 2011-11
    wichtige Änderungen:
    Stumpfnähte qualifizieren nicht mehr Kehlnähte oder umgekehrt,
    neue Schweißposition PH (nur gültig für Rohre; Rohrachse waagerecht, Schweißung steigend)
    neue Schweißposition PJ (nur gültig für Rohre; Rohrachse waagerecht, Schweißung fallend)
    bisherige Position PF nur noch gültig für Blech-Stumpfnähte und Blech-Kehlnähte Schweißung steigend
    bisherige Position PG nur noch gültig für Blech-Stumpfnähte und Blech-Kehlnähte Schweißung fallend

    Die ISO 9606-1 kommt erst mal nicht

    [copyright]STZLiebelt[/copyright]

  • Hallo Schweißer!

    Ja, bei der EN 287-1 hat sich einiges geändert... a0150.gif

    anbei eine Zusammenfassung der Änderungen:

    "Gegenüber DIN EN 287-1:2006-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen (zitiert aus Originalnorm, Abschnitt "Änderungen", S. 3):

    •die Aufnahme eines Hinweises in der Einleitung bezüglich der Gültigkeit von Schweißerprüfungen nach der vorherigen Ausgabe;
    •die normative Verweisungen in Abschnitt 2 und im Abschnitt Literaturhinweise aktualisiert;
    •im Abschnitt 3 die vorhandenen Begriffe überarbeitet und weitere neu aufgenommen, wie Hersteller, Kehlnaht, Lage, Nachlinksschweißen, Nachrechtsschweißen, Rohrabzweig, Schweißzusatz und Verifizierung;
    •im Abschnitt 4 die Ordnungsnummern der einzelnen Schweißprozesse nach DIN EN ISO 4063 angepasst sowie die Kehlnaht-Schenkellänge (z) gestrichen;
    •Stumpfnähte qualifizieren nicht Kehlnähte oder umgekehrt, siehe 5.4 b);
    •die Möglichkeit eines ergänzenden Kehlnahtprüfstückes zur Stumpfnahtprüfung, siehe 5.4 c);
    •die Aufnahme eines Hinweises auf CEN ISO/TR 20172, CEN ISO/TR 20173 und CEN ISO/TR 20174 in 5.5 (Werkstoffgruppen);
    •die Tabelle 3 (Geltungsbereich für Schweißzusätze) in zwei Tabellen aufgeteilt;
    •in 5.8 (Schweißpositionen) die Arbeitspositionen PH und PJ ergänzt;
    •im Abschnitt 7 (Abnahmeabforderungen an die Prüfstücke) die Anforderung des Winkelversatzes gestrichen;
    •die elektronische Unterschrift zur Bestätigung der Gültigkeit ausgestellter Schweißer-Prüfungs-bescheinigungen unter 9.2 ergänzt;
    •die Bezeichnungsbeispiele im Anhang B überarbeitet;
    •der informative Anhang D (Einflussgrößen, die zur Verlängerung bestätigt werden und rückverfolgbar sein sollten) ersatzlos gestrichen. "

    ...und eine Übersicht über die "neue" 287 als Poster:

    Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung.

  • Code
    bisherige Position PF nur noch gültig für Blech-Stumpfnähte und Blech-Kehlnähte Schweißung steigend

    Soll das etwa heißen, dass meine Schweißerprüfung für die Positionen PA und PB verfallen sind? Mein Prüfstück war eine Kehlnaht in Position PF, daher war PA und PB mit eingschlossen.
    Ist die Prüfung jetzt nur noch für die Schweißposition PF gültig?
    Dann kann ich die Prüfung eigentlich gleich abgeben, weil ich so gut wie nie etwas in PF schweiße :oops:

    Gruß Janik

    Gott gebe, dass es klebe

  • Hallo Janik,

    DIN EN 287-1: 2011-11 bisherige Prüfungen behalten Ihre Gültigkeit.
    Für die Blechpositionen Stumpfnaht BW und Kehlnaht FW "Steigpositon" PF sowie Stumpfnaht BW und Kehlnaht FW "Fallpositon" PG ändert sich nichts, auch der Geltungsbereich bleibt.

    Es sind hinzugekommen:
    1.1. Rohr-Kehlnaht PH "Steigend schweißen", Geltungsbereich: PA, PB, PD, PH
    1.2. Rohr-Stumpfnaht PH "Steigend schweißen" Geltungsbereich: PA, PE, PH
    2.1. Rohr Kehlnaht PJ "Fallend schweißen" Geltungsbereich: PA, PB, PD, PJ
    2.2. Rohr-Stumpfnaht PJ "Fallend schweißen" Geltungsbereich: PA, PE, PJ

    WIG- und Autogen-Schweißer sollten darauf achten: die Kehlnaht am Rohr ist leider nicht mehr im Geltungsbereich enthalten. (Kommentar: Obwohl eine Kehlnaht für den WIG-Schweißer keine Herausforderung darstellt). Wenn die Prüfung gerade abgelaufen ist, sollte man sich überlegen jetzt noch schnell eine mit dem Einschluß von FW zu schweißen.

    Biete die Abnahme der Schweißerprüfung nach DIN EN 287-1: 2011-11, DIN EN ISO 9606-2 und Druckgeräterichtlinie DGRL 97/23/EG als "Beauftragter der Prüfstelle" (notified body NB 0029)an.
    Siehe HP.

    Schönen Sonntag

    haewiejetzt.gif 

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