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Das EU-Parlament hat Anfang 2016 die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Damit hat es einen vierjährigen Gesetzgebungsprozess zum Abschluss gebracht. Am 25. Mai 2016 trat die EU-DSGVO in Kraft und muss innerhalb einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 25. Mai 2018 umgesetzt werden.
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