Unterschiede Verfahrsprüfung - Schweißerprüfbescheinigung

  • Hallo,

    könnt ihr mir erklären was die Unterschiede sind zwischen einer Verfahrensprüfung und einer Schweißerprüfbescheinigung? Sind die Verfahrensprüfungen nur für Verfahren wie Schweißautomat oder einer Orbitalmaschine? Und Schweißerprüfbescheinigungen dann nur für die Handnähte?
    Ich würde gern wissen, wann wir was benötigt?

    Wir machen Behälter und Leitungen aus Edelstahl.

    Danke schonmal.

    Grüsse

  • Hallo Marc,
    Die Schweißerprüfbescheinigung hat wenig bis gar nichts mit der Verfahrensprüfung zu tun.
    Mit der Schweißerprüfbescheinigung weißt man nach das der Kollege der schweißt auch das Verfahren beherrscht das benötigt wird. Je nach Ausführungsklasse und DIN ist festgelegt wer wann was darf und können muss. Eines meiner Lieblingsthemen X( .
    Die Verfahrensprüfung wird immer dann benötigt wenn du eine WPS erstellen willst und Nachweisen musst (Ab EXC3) das du Ahnung von dem hast was du tust. In der Praxis habe ich das auch noch nicht gemacht aber es gibt genug Normen und Regelwerke in denen steht was du wann benötigst.
    Um es kurz zu machen:
    Schweißerprüfbescheinigung für den Schweißer
    Verfahrensprüfung für das Bauteil (egal ob Maschinell oder per Hand).

    Gruß Michael

    P.S. Ist eine Verfahrensprüfung gemacht worden ist sie so lange gültig wie das Verfahren regelmäßig eingesetzt wird ( aber auch hierfür gibt es eine Norm :D )

  • Das Thema kann man eigentlich nicht kurz anreissen.
    DIN EN ISO 15614-1 für Stahl
    DIN EN ISO 15614-2 für Aluminium
    Die Prüfungen die bei einer Verfahrensprüfung verlangt werden sind umfangreicher und es geht hauptsächlich um technologisch mechanische Eigenschaften der Schweißverbindung. Der Geltungsbereich bei Stahl ist von der Werkstoffgruppe abhängig, Position, Blechdicke, Lichtbogenart u.s.w.

    Die Schweißerprüfungen sind Handfertigkeitsprüfungen, es gibt auch Bedienerprüfungen.
    DIN EN ISO 9606-1 für Stahl
    DIN EN ISO 9606-2 für Aluminium
    Dabei wird geprüft ob der Schweißer die Handfertigkeit besitzt und nach einer WPS arbeiten kann. Sichtprüfung, Bruchprüfung, Biegeprüfung, Makroschliff oder RT reicht aus.
    Bei Stahl werden Schweißer aber den Schweißzusatz qualifiziert und bei Alu über Werkstoffgruppen.

    Wer mit sowas zu tun hat sollte sich mit den Normen auskennen. Die Geltungsbereiche einer Verfahrensprüfung und Schweißerprüfung unterscheiden sich ein wenig,aufpassen!

  • Guten Morgen Strandgut,

    ja dass bemerke ich so langsam, und verstehen tu ichs immer noch nicht so ganz..schonmal vielen Dank für deine Hilfe. Für uns ist eigt nur die Stahl-Normen relevant!
    In der 15614-1 finde ich aber z.B. keine Gültigkeit, wobei die Schweißerprüfbescheinigungen ja in der Regel 3 Jahre eine Gültigkeit besitzten aber gewissen Vorraussetzungen haben....die sind mir bekannt.

    Habt ihr euch das Wissen selbst angeeignet oder habt ihr da bestimmte Schulungen besucht bei der SLV oder habt ihr den SFM o. SFI?

  • Die Gültigkeitslänge der Verfahrensprüfung legt auch nicht die ISO 15614-1 fest.
    Das kommt darauf an in welchem Bereich du sie einsetzen willst und ob eine externe Prüfaufsicht dabei sein muss oder du sie selber qualifizieren kannst (WPQR schreiben) Ich habe schon viele Verfahrensprüfungen und Arbeitsproben geschweißt und bilde unsere Schweißer im Betrieb aus.
    DIN EN 1090
    ISO 3834-2
    ISO 15085 (dort müssen jedes Jahr Arbeitsproben geschweißt werden!)
    Druckgeräte
    Wehrtechnik
    u.s.w.
    in den Normen steht dann drin wie lange sie gültig ist und wann Arbeitsproben z.B. nach ISO 15613 geschweißt werden müssen.

    Ich arbeite als Schweißaufsicht im Kran und Hubarbeitsbühnenbereich. Bin selber Schweißwerkmeister MAG, Schweißfachmann und mache gerade eine Weiterbildung zum Schweißtechniker.

  • Moin Moin....
    1. Eine Verfahrensprüfung hat kein Ablaufdatum und verliert auch nicht seine Gültigkeit (Kernaussage). Ihr werdet in keiner Norm und in keinem Regelwerk finden wo steht "VP ist gültig bis oder solange.....
    Jedes Regelwerk verlangt aber eine Arbeitsprobe um eine VP anwenden zu können, in der Regel 1 mal im Jahr eine zerstörende Probe...
    Angenommen ihr schweiß jetzt mal 3 Jahre nicht im Bereich eurer VP und vorausgesetzt eure Parameter haben sich nicht geändert, so könnt ihr zu der VP eine neue Arbeitsprobe fertigen, dessen Prüfumfang aber dadurch grösser ist durch die 3 Jahre Pause, könnt aber diese VP nach bestandener AP wieder einsetzen. Lediglich der Prüfumfang der AP ist, (zugegeben identisch mit einer neuen VP), grösser zur Reaktivierung. Ist dann aber keine neue VP.
    2. @Lada1970....eine VP ist auch schon ab EXEC2 notwendig, je nachdem in welchem Regelwerk du tätig bist, (z.B. TRFL) aber generell zu sagen erst ab EXEC3...... ist hier nicht richtig.

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