Motorradrahmen Schweißen

  • @STZLiebelt,ihr als Zertifizierbetrieb habt natürlich ein Interesse daran, hier die Deutungshoheit zu haben - du sprichst, wie der Jurist so schön sagt, pro domo .
    Dass die Schweißnähte natürlich in den Festigkeitsnachweis einfließen, habe ich einfach als selbstverständlich angesehen, das Normalste von der Welt.
    Zum Thema Unfall und Schweissfachbetrieb bzw. zertifizierte Schweisser: Ich bin öfter mal Gerichtsgutachter. Da habe ich gerade einen sehr schönen Fall, bei dem ein zertifizierter Schweissfachbetrieb 10 mm MAG-Nähte ( in einer Lage!) an 10 m langen Maschinenbetten gebrutzelt hat, die null Flankenbindung hatten! Maschinen gingen reihenweise im Ausland kaputt, mehrere hunderttausend Euro Schaden - so viel zum Thema zertifizierte Betriebe!

    @Chamisso
    Sehr geehrter Herr ...., (Name vom Admin gelöscht!!!)

    die Schweißerprüfung ist quasi eine Erlaubnis dafür, daß eine Person in dem durch die Prüfung angegebenen Geltungsbereich Schweißnähte ausfürhen darf.
    Sie ist kein Nachweis dafür daß er es immer und jederzeit und unter allen möglichen Randbedingungen auch tatsächlich kann. Sonst gäbe es zum Beispiel keine Vorgaben daß in bestimmten Bereichen im Rohrleitungsbau oder Behälterbau z. B. 10% der Nähte einer Anlage und von jedem Schweißer zerstörungsfrei geprüft werden müssen. Daher sehe ich den Prüfungs- und Zertifizierungs- und Regulierungswahn (siehe z. B. EN 1090) durchaus kritisch.
    Einen Kunden aus dem Fahrzeugbau habe ich z. B. von einer Verfahrensprüfung für S690QL abgeraten. (Er bekommt qualifizierte WPSèn hierfür von den Herstellern) Es werden, in diesem Fall, an den Schweißerprüfungen lediglich zusätzliche Härteprüfungen durchgeführt um den Nachweis der fachgerechten Wärmeführung im Schweißprozess zu dokumentieren. So arbeiten verantwortungsbewußte Hersteller.

    Wenn Sie es als "schönen Fall" bezeichnen wenn einem Betrieb ein Schaden entsteht, und Sie davon leben, ist das Ihre Sache.

    Ich versuche die Schweißer in den Betrieben gut zu schulen, damit möglichst wenig Schäden entstehen. Sowie alle die schweißen wollen vorher auf mögliche Probleme hinzuweisen. Ich denke nicht, daß ich dies nur aus Eigennutz mache.


    FG d012.gifd012.gifd012.gif

    haewiejetzt.gif 

    • Offizieller Beitrag

    Um mal wieder auf das Thema zurückzukommen und um eventuell (durch konstruktive Zusammenarbeit) eine Lösung des Problems hier Vorschlagen zu können:

    1. Ich denke das oft vom Hobbybastler unterschätzte/nicht beachtete "Hauptproblem" ist, die Haftungsfrage

    - Der Hersteller/Inverkehrbringers des Krades schließt selbstverständlich eine Haftung aus, wenn gegen seine Spielregeln verstossen wird.
    - Der Hobbybastler muß diese Spielregeln einhalten/nachweisen um im Fall des Falles nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können.
    - Die Verkehrsüberwachungsgesellschaften (TÜV, Dekra etc.) können nur das bewerten/beurteilen was Bestandteil ihrer Überprüfung ist und von denen sie auch vom Kradhalter in Kenntnis gesetzt wurden.

    Also würde unter Umständen (wenn was passiert) jede "Schwarzarbeit" des Fahrzeughalters, beim Verstoss gegen §30 der STVZO etc., beim Staatsanwalt die "Glocken leuten lassen". Desweiteren werden sich wohl alle Versicherungsgesellschaften auf ihre AKB's berufen und eventuelle Sach- und Personenschäden nicht regulieren.

    Wie im folgenden Zitat habe ich ähnliche Ansichten wie "Chamisso", man sollte schon unterscheiden, ob es sich um ein beanspruchtes Krad handelt, oder eben um die Restauration eines Young-/Oldtimers.

    Dein Hinweis mit den Hersteller-Vorgaben ist richtig, und den kannte ich auch. Wenn's diese Vorgaben gibt, einverstanden! Aber was machst du, wenn's den Hersteller gar nicht mehr gibt? Beispiel: Die alten NSU Fox, Lux und Max hatten einen Blech-Pressschalenrahmen, der mehr funktionell einer selbsttragenden Karrosserie gleichkam als einem klassischen Motorradrahmen. Ob der Rechtsnachfolger der untergegangenen NSU, das ist wahrscheinlich die AUDI AG, dazu noch etwas beisteuern kann oder will? Jetzt nehmen wir mal an, ein solcher Pressrahmen hat an einer Stelle Löcher, die irgendein Trottel mal 'reingebohrt hat, Rostfraß oder einen Riß, der nicht in einer Zug- oder Biegezone liegt. Ich bin überzeugt, nach allem, was ich aus der Oldtimer-Szenen weiß, dass, wenn man vorher mit einem abnahmeberechtigten TÜV-Ingenieur spricht und dem vielleicht noch ein paar aussagekräftige Bilder des Schadens zeigt, eine sloche Reparatur durchaus anerkannt wird - auch von einem Nicht-Schweißfachbetrieb. Natürlich kann der TÜV fordern, dass solche Schweißungen von zertifizierten Fachleutenin diesem Fall gemacht werden müssen, aber es ist eben vom Good- oder Badwill des TÜV abhängig.

    auf zwei Voraussetzungen wird hier Bezug genommen:

    - Dokumentation des Schadens
    - Absprache/Informationsaustausch mit der "Abnahmestelle"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!