"Gültigkeit" der Schweißwerkmeisterprüfung

    • Offizieller Beitrag

    Der SWM ist lt. DVS u.a. berechtigt mit seinen praktischen Fertigkeiten schwierige Bauteile/Baugruppen zu schweissen und wird auch dem entsprechend geprüft.

    Frage: Darf ein SWM eigentlich immer diese Arbeiten ausführen oder muß er diesbezüglich, wie jeder Schweißer oder Schweißlehrer auch, Prüfungen wiederholen?

  • Hi,
    man muss die Schweißerprüfungen wiederholen, wie jeder andere Schweißer auch!
    Man legt im praktischen Teil zwar 10 Prüfungen ab, so ist es zumindest bei WIG, erwirbt damit aber keine gültigen Prüfungen, die müssen selbst gemacht werden!
    Ist wohl so gemeint das man besondere Handfertigkeiten erwirbt, ein Prüfstück ist z. B. eine Fensternaht, ist schon nicht einfach zu schweißen!

    Vom DVS kopiert:
    Schweißwerkmeister (m/w) sind besonders qualifizierte Schweißfachkräfte. Sie führen anspruchsvolle Schweißarbeiten durch und übernehmen betriebliche Leitungs- und Aufsichtsfunktionen in der Fertigung geschweißter Produkte und Anleitung von Schweißern.

    Schönen Gruß, Martin

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Martin,

    Danke für die schnelle Antwort, hatte mich schon gewundert warum auf dem Zeugnis/Diplom "nur" steht: "Ergebnis der praktischen Prüfung: bestanden", sonst aber keine Zertifikate vorhanden sind. Meiner Meinung nach sollten zusätzliche gültige Prüfbescheinigungen, auf Grundlage der geschweißten "Prüfstücke", ausgestellt werden.

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