- Offizieller Beitrag
Änderungen im schweißtechnischen Bereich
alt: DIN 18800-7 Stahlbauten, Ausführung und Herstellerqualifikation
neu: EN DIN 1090-2 Technische Anforderungen für die Ausführung von Tragwerken aus Stahl
Grundlagen für die Herstellerqualifikationen - Qualitätssicherung beim Schweißen
1. DIN EN ISO 3834 - Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen
Nachweisstufe | Beschreibung | DIN 18800 (alt) | EN DIN 1090 (neu) |
DIN EN ISO 3834-2 | Umfassende Qualitätsanforderung | Klasse E | EXC 3, EXC 4 |
DIN EN ISO 3834-3 | Standardisierte Qualitätsanforderung | Klasse B, Klasse C, Klasse D |
EXC 2 |
DIN EN ISO 3834-4 | Elementare Qualitätsanforderung | Klasse A | EXC ! |
Das Schweißen muß in Übereinstimmung mit den Anforderungen des maßgebenden Teils von DIN EN 3834 durchgeführt werden.
Schweißplan
Ein Schweißplan muß vorliegen (wird generell gefordert) unabhängig von der Ausführungsklasse.
Definition nach DIN ISO 857-1: "Plan der das gesamte Schweißverfahren festlegt"
Inhalt eines Schweißplan:
a) Allgemeines (z.B. verbindlich für den Hersteller, Unterlieferanten etc.)
b) Schweißprozess, Grundwerkstoffe, Schweißzusätze und Hilfsstoffe
c) Lagerung und Rücktrocknung von Schweißzusätzen
d) erforderliche Schweißerqualifikationen
e) Schweißnahtvorbereitung
f) Hinweise zum Schweißen und der erforderlichen Schweißnahtgüte
g) Vorwärmen und Wärmeführung
h) Hinweise für etwaige Nachbesserungen
i) Hinweise für etwaige Richtarbeiten
j) Schweißnahtprüfung lt. Norm, Auswahl der Prüfverfahren
k) Verweise auf Schweißanweisung (WPS), Schweißfolgeplan (SFP), Prüfplan
l) Mitgeltende Unterlagen (Normen, SEW, Merkblätter)
2. DIN EN ISO 15607 - Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe
Erfordernis:
Das Schweißen muß mit qualifizierten Verfahren Durchgeführt werden, für die je nach Anwendungsfall eine Schweißanweisung entsprechend des maßgeblichen Teils von der EN ISO 15609-… vorliegen muß. Sie erfolgt aus einer pWPS (provisional/vorläufigen) durch Qualifizierung des Schweißverfahrens.
pWPS = Schweißanweisung, von welcher der Benutzer annimmt, daß mit den in ihr enthaltenen schweißtechnischen Angaben die geforderten Anforderungen für die Schweißverbindung erfüllt werden können.
Weg zur Qualifizierung einer Schweißanweisung
1. Erstellung einer provisionalen / vorläufigen Schweißanweisung ( pWPS )
2. Qualifizierung des Schweißverfahrens
3. Erstellen eines Berichtes zur Qualifizierung eines Schweißverfahrens - WPQR
4. Freigabe der WPS für die Produktion
Methoden zur Qualifizierung des Schweißverfahrens für die Prozesse 111, 114, 12, 13, und 14 für die Klassen EXC 2, EXC 3 und EXC 4
1. Aufgrund von geprüften Schweißzusätzen ( EN ISO 15610 )
Eine Qualifizierung nach dieser Norm ist nur für die Klasse EXC 2 zugelassen, bei Stählen mit einer Streckgrenze ≤ S 275 und nur bei manuellen oder teilmechanischem Schweißen.
2. Aufgrund vorliegender schweißtechnischer Erfahrung ( EN ISO 15611 )
Eine Qualifizierung nach dieser Norm ist nur für die Klasse EXC 2 zugelassen, bei Stählen mit einer Streckgrenze ≤ S 275 und nur bei manuellen oder teilmechanischem Schweißen.
3. Aufgrund eines Standardschweißverfahren ( EN ISO 15612 )
Eine Qualifizierung nach dieser Norm ist nur für die Klasse EXC 2 zugelassen, bei Stählen mit einer Streckgrenze ≤ S 355 und nur bei manuellen oder teilmechanischem Schweißen.
4. Aufgrund einer vorgezogenen Arbeitsprüfung ( EN ISO 15613 )
Eine Qualifizierung nach dieser Norm ist nur für alle Klasse zugelassen.
5. Aufgrund einer Schweißverfahrensprüfung ( EN ISO 15614-1 )
Eine Qualifizierung nach dieser Norm ist nur für alle Klasse zugelassen.
Schweißer und Bediener
• keine Änderung
Schweißaufsichtsperson - Schweißfachmann (IWS, EWS)
Übernimmt die Schweißaufsicht in der Herstellungsklasse EXC 2, in den Bereich:
• S 235 →S 355 ( 1.1 , 1.2 , 1.4 )
• Materialdicke t ≤ 25mm
Schweißprozesse
Da in der DIN EN 1090-2 auf die EN ISO 4063 "undatiert" verwiesen wird, gilt jetzt die aktuelle Ausgabe
DIN EN ISO 4063:2011-03 mit folgenden Änderungen:
1. Prozess 12 Unterpulverschweißen (UP)
Die laufende Nummer 123 (UP-Schweißen mit mehreren Drahtelektroden) entfällt, wird ersetzt durch 121-2, 121-3, usw. .
2. Prozess 131 Metallinertgasschweißen (MIG)
Hinzu kommt der Prozess 132 = MIG mit schweißpulvergefüllter Drahtelektrode und Prozess 133 = MIG mit metallpulvergefüllter Drahtelektrode.
3. Prozess 136 Metallaktivgasschweißen mit Fülldrahtelektrode
Wird ersetzt durch Prozess 136 = Metallaktivgasschweißen (nur) mit schweißpulvergefüllter Drahtelektrode.
4. Prozess 138 - NEU
Neu ist der Prozess 138 = Metallaktivgasschweißen mit metallpulvergefüllter Drahtelektrode
5. Prozess 141 Wolframinertgasschweißen (WIG)
Ist in sechs Varianten 141, 142, 143, usw. unterteilt wurden
6. Prozess 15 Plasmaschweißen
Der Schweißprozess wird in der DIN EN 1090-2 nicht genannt, darf aber im Stahlbau eingesetzt werden.
Schweißnahtunregelmäßigkeiten (EN ISO 5817)
EXC 1 = Bewertungsgruppe D
EXC 2 = Bewertungsgruppe C, mit Ausnahme von Einbrandkerben (5011,5012), Schweißgutüberlauf (506), Zündstellen (601) und offener Endkraterlunker für die Bewertungsgruppe D gilt.
EXC 3 = Bewertungsgruppe B
EXC 4 = Bewertungsgruppe B+, d.h. Einbrandkerben, Wurzelrückfall sind nicht zulässig, Porengröße kleiner als in der Bewertungsgruppe B.
Prüfung von Schweißnähten (ZfP = Zerstörungsfreie Prüfung / NDT = Non Destructive Testing)
Alle Schweißnähte müssen über deren gesamten Länge einer Sichtprüfung (VT) unterzogen werden. Bei Unregelmäßigkeiten muß eine andere ZfP (PT, MT, RT, UT) durchgeführt werden.
EXC 1 ist davon nicht betroffen.