spartus 321p ac/dc defekt

  • guten morgen liebe gemeinde,

    durch einen defekt meines schweissgerätes, der einen weiteren betrieb ausschließt, bietet sich mir die großartige gelegenheit - quasi in echtzeit - über die service-performance von spartus zu berichten. habe gestern früh eine offizielle anfrage /ansage an meinen händler gestartet, wie denn nun zu verfahren sei. wurde bereits beim einschalten des gerätes stutzig, da der lüfter nicht wie gewohnt nach etwa 4 sekunden aus ging, sondern munter weiter blies. beim schweissen selbst - im spot modus - gab es dann seltsame ergebnisse, die ich jedoch nicht richtig einordnen könnte, da sich das gerät außerhalb des sicht / griffberichs befand. beim versuch die sache am schweißtisch etwas reproduzierbarer nachzustellen und zu schauen ob es sich nicht um einen bedienfehler meinerseits handelt, ging der lüfter plötzlich aus mitsamt der ganzen maschine.

    ein neustart am tag darauf brachte nur ein kurzes zucken aufs display.

    grad' ebend - kurz vor 8 - kam folgende mail vom händler.

    "Hello Olivier,

    Sorry for problems with welder.Â

    The next step is to deliver this powersource to us.

    The door to door warranty applies only within Poland. So please send this powersource and warranty card to our address:

    Tefromes sp. z o.o.

    ul. Przemyslowa 6

    41-407 ImielinÂ

    Poland"

    ich werde nun erstmal mein altes dc schweissgerät für anstehende niro-aufgaben reaktivieren und mittelfristig vielleicht sogar - mit eurer hilfe - modular modernisieren.

    dazu wird es demnächst einen extra beitrag geben.

  • Ich habe mal für einen Arbeitskollegen ein MIG/MAG Gerät von einem polnischen Händler gekauft. Das ist mit einem Siegel "verplombt", das man beim Öffnen des Gerätes unweigerlich zerstört. Und wenn dieses beschädigt ist, dann gibt es keine Garantie mehr.

    Hat das Spartus kein Siegel? Lt. deinen Bildern hast du es ja geöffnet.

  • hab, das ding nicht nur aufgeschraubt, sondern auch den gasanschluss geändert. gehe mal davon aus, das das bei einem gerät welches das pro attribut trägt auch möglich sein sollte. es gab auf den ersten blick kein sichtbares siegel. sollte doch irgendwo vermerkst sein wenn das öffnen nicht erwünscht ist oder ? bin selber gespannt wie die jungs darauf reagieren. auf meine anderen fragen / anmerkungen haben sie bis jetzt jedenfalls nicht stellung genommen. vielleicht muß ich mich da direkt an spartus wenden - was vermutlich ähnlich geschmeidig abläuft.

  • sollte doch irgendwo vermerkst sein wenn das öffnen nicht erwünscht ist oder ?

    Im Prinzip kann ich dir nur alles Gute wünschen, dass das Gerät auf Grantie repariert wird.

    Die Kosten für den Versand (in beiden Richtungen) muss du übernehmen?

    Bei meinem Gerät hat der Händler deutlich mit diesen 2 Siegel zum Ausdruck gebracht, dass es nicht erwünscht ist, das Gerät zu öffnen. Die Nummer auf dem Siegel ist auch auf dem beiliegnenden Garantieschein vermerkt. Und soweit ich das Polnische ins Deutsche übersetzen konnte, stand auf dem Garantieschein, dass die Garantie erlischt, wenn das Siegel beschädigt ist. Und dabei wäre ich so neugerig, was sich im Inneren verbirgt :).

    Folie10.JPG

  • den versand in eine richtung auf jeden fall. in wieweit die jungs kulant sind hängt sicher auch etwas mit der marge ab. eventuell würde ich dort noch das pedal kaufen falls inzwischen verfügbar. solo macht das schon aufgrund der transportkosten keinen sinn. nun ja - erkenntnisse wollen bezahlt werden.

  • Ich hatte bei einem ähnlichen Umbau eines neuen (Trio) Gerätes VORHER den Händler schriftlich um Erlaubnis gebeten-

    und ausdrücklich auf das dann beschädigte Siegel hingewiesen.

    Er hatte mir dann schriftlich bestätigt, das es kein problem im Garantiefall geben würde.

    Viel Glück!

    Gruß, BK

  • Bei meinem Gerät hat der Händler deutlich mit diesen 2 Siegel zum Ausdruck gebracht, dass es nicht erwünscht ist, das Gerät zu öffnen. Die Nummer auf dem Siegel ist auch auf dem beiliegnenden Garantieschein vermerkt. Und soweit ich das Polnische ins Deutsche übersetzen konnte, stand auf dem Garantieschein, dass die Garantie erlischt, wenn das Siegel beschädigt ist.

    Folie10.JPG

    beschädigung durch unsachgemäße eingriffe verhindern, scheint sinnvoll. anderereseits meine ich bei premiumgerät schon gelesen zu haben, dass regelmäßiges Ausblasen zwecks garantieerhalt gefordert wird.

    ein bekannter günstighändler ist auch dieser meinung: öffnung selbstverständlich, muss ja ausgeblasen werden. beschädigt darf halt nichts werden.

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