Belastung beim Schweißen in Zwangslage, brauche Hilfe, wer kann helfen?

  • Hallo,

    nun habe ich bei der Berufsgenossenschaft eine(mehrere) Anzeige auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu laufen, auf Kniegelenkarthrose. Bei mir ist der Knorpel hinter der Kniescheibe ziemlich angegriffen, sprich im Grad 3-4, also schon ziemlich heftig. Es wird laut Merkblatt bei der BG im Fall BK-2112 angegeben das man 13000 Std. erfüllen muss im gesamten Berufsleben, als Hocken, Knien, Kriechen, Fersensitz etc.

    Nun jetzt muss ich einige Formulare ausfüllen und da geht das Problem los. Nun wie kann ich das berechnen wieviel Minuten oder Stunden ich am Tag in Zwangslage beim Zusammenbau oder beim Schweißen, gehockt, gekrochen und gekniet habe.

    Ist nicht so einfach, da ich 1982 angefangen habe mit der Lehre im Stahlbau und dann bei der Armee in der Instandhaltung und bei der militärischen Ausbildung danach wieder im Stahlbau und auf den Baustellen bis 11/2015, bis ich Krank wurde.

    Man muss erstmal errechnen wieviel Stunden oder Minuten ich am Tag in der Schicht diese Position eingenommen habe. Als Schweißer, wisst Ihr selber, da nimmt man immer eine Zwangslage ein, je nach dem was man für eine Aufgabe hat oder Bauteil hat.

    Hat da einer von Euch eine Idee wie ich da rangehen kann?

    Wäre toll, wenn einer von Euch eine Idee hat oder ein Vorschlag, wie ich das am Besten meistern kann? Oder kann man das nur so, Pauschal angeben, was man vielelicht in der Schicht in dieser oder jener Zwangslage eingenommen hat oder verweilt hat, beim Schweißen,

    Gruß lichtbogenfan

    • Offizieller Beitrag

    Ich denke da kommst Du locker drüber ohne etwas schön zurechnen.

    33 Arbeitsjahre x 220 Arbeitstage (Urlaub abgezogen) wären insgesamt 7260 Arbeitstage x 8,0h pro Tag sind 58080 h, 1h Zwangshaltung = 7260 h, 2h wären dann 14520 Stunden und da ist noch Luft nach oben.

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