Schweißgas Lagerung als Hobbyist

  • Hallo Schweissfreunde,

    ich (Hobbyist) bin auf das Thema Schweissgasflaschenlagerung gestoßen.

    Hierbei gibt es ja eine Vielzahl von (sicherlich sinnvollen) gesetzlichen Vorgaben:

    In Räumen:

    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medi…a_063/a_063.pdf

    Im Freien:

    https://www.bgbau-medien.de/handlungshilfe…a_064/a_064.pdf

    Was auf den ersten Blick nicht geht:

    - Keller ausgeschlossen

    - Garage ausgeschlossen

    - Treppenhaus ausgeschlossen

    Auch im Freien, zB Carport hohe Anforderungen, beispielsweise müsste ein richtiges Gasflaschenlager mit entsprechen Abständen, Feuerlöscher, Warnschilder, keine Gruben in der Nähe etc. gegeben sein.

    Ohne mich intensiv mit dem Thema beschäftigt zu haben gehe ich davon aus, dass diese Vorschriften für Privatpersonen nicht zwingend gelten, kann mir aber gut vorstellen, dass diese im Schadensfall als Referenz heran gezogen werden.

    Wie gehen die anderen Hobbyschweisser, welche keine Werkstatt haben, mit diesem Thema um?

    Ich bin dankbar für jede Antwort, bin kurz davor von MAG auf Fülldraht umzusteigen ;(

    Beste Grüße ,

    Florian

  • Hallo,

    deine Bilder beziehen sich auf Sauerstoff und Acetylen. Beim Schutzgasschweißen geht es um ein Gasgemisch von 82% Argon und 12% Kohlendioxid.

    Ist nicht brennbar und nicht explosiv. Meine 4 Stück 20 Liter Flaschen (100% Argon, Argon/Kohlendioxid) stehen in der Garage. Ein Fenster ist immer gekippt. Das Garagetor wird in der Regel öfters geöffnet und geschlossen.

    Gruß

  • Einige Arbeitsregeln

    Die hier kurz skizzierten Regeln sollen den Leser nur einige wichtige Punkte in Erinnerung bringen, können ihm aber nicht die Beachtung ausführlicher Regelwerke ersparen.

    • Druckgasflaschen sollen möglichst stehend, dürfen aber auch liegend gelagert werden, wenn sie gegen Fortrollen gesichert sind. Stehende Flaschen sind unbedingt gegen Umfallen zu sichern. Druckgasflaschen für Flüssiggas - z.B. Propan - müssen immer stehend gelagert werden.
    • Für die gemeinsame Lagerung verschiedener Gasarten in einem Lagerraum gibt es bei großen Lagermengen Begrenzungen (Gaslieferant gibt Auskunft). In jedem Fall aber muss zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen und solchen für Sauerstoff ein Abstand von mindestens 2 m eingehalten werden.
    • Nicht gelagert werden dürfen Druckgasflaschen in Räumen unter Erdgleiche (außer Druckluft und Sauerstoff) - es sei denn, dass bestimmte lüftungstechnische Vorkehrungen getroffen worden sind -, in Treppenhäusern und Fluren, in engen Höfen und Durchgängen, in Garagen und Arbeitsräumen. (Also brauchst Natürlichen luftabzug )
    • Die Flaschenventile auch von leeren Druckgasflaschen müssen bei der Lagerung und dem Transport fest verschlossen, Verschlussmuttern müssen aufgeschraubt und Schutzkappen angebracht sein (Schutzkappen können eine Beschädigung des Flaschenventils verhindern).
    • Vor dem Anschluss eines Druckminderers muss evtl. der Anschlussstutzen des Flaschenventils gesäubert werden. Das Flaschenventil kann durch geringfügiges Öffnen vorsichtig ausgeblasen werden. Die Flaschenventile sind langsam und nicht ruckweise zu öffnen.
    • Eine Flasche soll nicht vollständig entleert, sondern mit einem kleinen Restdruck zurückgegeben werden, damit bei Abkühlung kein Unterdruck in der Flasche entsteht.
    • Druckgasflaschen dürfen bei Schweißarbeiten in "engen Räumen" nicht vorhanden sein. Als "enger Raum" gilt ein Raum ohne natürlichen Luftabzug und zugleich mit einem Luftvolumen unter 100 m3 oder einer seiner Abmessungen (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser) unter 2 m. Das gilt also beispielsweise für fensterlose Kellerräume, Schächte oder Tanks.

    https://www.industriegaseverband.de/system/files/d…aesstrgs510.pdf

  • Das sind alles Vorschriften, die sicher sinnvoll sind, aber die reale Gefahr, die von einer Schutzgasflasche ausgeht, ist gering.

    Die einzige Gefahr von Schutzgas ist Ersticken, da es ungiftig und nicht(!) brennbar ist. In einer 10l-Flasch sind 2000l drin, also 2m^3. Wenn die durch ein Leck über Nacht unbemerkt ausströmen, könnte sich am Boden ein Argon/Co2-See bilden. Selbst bei einem extrem kleinen Keller von 10m^2 wäre der See nur 20cm hoch. Den Dackel könnte es erwischen, wenn er im Keller spazieren geht. Doch welcher Keller ist schon nur 10m^2 groß? Über die normalen Türen würde sich das Gas im ganzen Keller verteilen. Selbst wenn Du dutzende Flaschen im Keller lagerst, müßten die ja alle gleichzeitig lecken.

    Zum Hochgehen bei einem Brand: dazu müßte es so heiß werden, daß die Festigkeit der Flasche abnimmt. Gute Frage, was dann passiert. Aber da müßte die ganze Hütte so lichterloh in Flammen stehen, daß die aufplatzende Schutzgasflasche egal ist.

  • Erstmal danke für eure Meinung! Das war sehr hilfreich, gerade die Rechnung bezüglich dem Gas welches sich am Boden sammelt.

    Bezüglich der Temperatur und der möglichen Explosion bei einem Brand möchte ich noch ergänzen, dass falls für bspw bei Argon bei Raumtemperatur die Gasgleichung angewandt werden kann, der Druck proportional mit der Temperatur steigt. Würde bedeuten, dass wenn in einer Flasche bei 25 Grad 200 Bar herrschen würden, dann wäre dies bei 200 Grad schon etwa 320 Bar. Ich gehe davon aus, dass im Brandfall recht schnell deutlich über 200 Grad herrschen können und daher solch eine Gasflasche eventuell bersten können.

    Eventuell kann jemand ja bestätigen ob dieser Gedanke richtig ist!

    Beste Grüße!

  • Ja, wobei die bei 320 bar noch nicht bersten würde (das ist etwa der Prüfdruck). Man kann sich alles mögliche ausmahlen. Fakt ist, daß explodierende Druckflaschen eine Seltenheit sind. Da halte ich den Werkstattkompressor mit seinem über die Jahre korrosionsgeschwächten Kessel für gefährlicher.

  • Ich gehe davon aus, dass im Brandfall recht schnell deutlich über 200 Grad herrschen können und daher solch eine Gasflasche eventuell bersten können.

    Darum sollte man die Flaschen immer in der Garage in die Nähe vom Garagentor stellen und sich diesen gut merken. Wenn's brennt, dann die Feuerwehr über die Gasflaschen informieren. Die fordern dann Scharfschützen an, die lassen den Druck kontrolliert aus den Flaschen ab.

    Das ist jetzt kein Scherz. Geht natürlich nur, wenn die Flasche von der Feuerwehr noch einen Stelle gebracht werden kann, an dem diese dann angeschossen werden kann. Bei Acetylen wird es gemacht. Ob es bei Schutzgasen auch gemacht wird, weiß ich nicht.

    Folie1.JPG

  • Moin,

    das Beschießen von Gasflaschen ist eine Option, die nur sehr selten gezogen wird, und keinesfalls Standard. Diese Methode ist an viele Bedingungen geknüpft:

    1. Die Flaschen müssen frei sichtbar sein. Niemand schießt, wenn das Ziel nicht sichtbar ist, z.B. durch ein Garagentor hindurch.

    2. Die Methode ist nur bei Acetylenflaschen anwendbar, weil darin unter Normalbedingungen ein recht geringer Druck herrscht (max. 25bar) und das Risiko bei einer Druckentlastung durch Beschuss geringer ist als das Bersten einer Flasche, wenn der Zerfall im Inneren schon gestartet hat. Die Standard-Vorgehensweise bei Acetylenflaschen ist langes (!) und massives Kühlen durch Wasser.

    3. Sicher noch viele weitere mehr.

    Bei Schutzgasen ist Beschuss nicht sicher anwendbar. Wenn im Normalfall die Flasche schon 200 oder sogar 300bar hat, der Druck bei HItze noch ansteigt, was passiert mit der Flasche, sobald ein Loch drin ist? Sie wird zur Rakete, sich mindestens aber sehr schnell sehr stark wegzubewegen versuchen. Dadurch, dass der Flaschenwerkstoff bei großer Hitze auch noch stark geschwächt ist, kann es zu einem Rissfortschritt ab der Beschussstelle und damit zu einem explosionsartigen Bersten kommen. Das will wirklich niemand. Auch hier hilft nur Kühlen mit viel Wasser.

    Richtig ist, dass die Feuerwehr unbedingt über das Vorhandensein von Gasflaschen und über deren Zahl und Inhalt informiert werden muss.

    Hier gibt es noch weitere Info dazu: https://www.industriegaseverband.de/eiga/eigasafet…asbehaelter.pdf

    Grüße,

    Thomas

  • Naja i denk das kein normaler hobbyist so denkt bzw. Auch Profis nicht . Wo fängt Mann an wo hört Mann auf . Ich persönlich würde nie ne Flasche im Keller lagern . Is zwar schön daß es bei gewissen Bedingungen theoretisch nur 20 cm hoch steigt "aber nur wenn es keine Luftbewegung gibt" aber es benötigt deutlich weniger als 100% damit man bewusst los wird !!!! Dann war's das . Sieht man bei Bauer Höfen ect co2 Vergiftung ab wann wird Mann bewusst los ect . Deshalb lass ich das nicht gelten !!! Das es nur bei so und so große Räume unbedenklich ist da die Realität das anderes darstellt .

    Wegen Brandschutz gibt es Vorgaben die es auch privat einzuhalten gibt .

    Tipischer UR-BAYER seit 1974

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