• Am 10.11.2014 fand in SLV- Duisburg ein Seminar über ISO 9601-1 statt.
    Sehr qualifizierte, professionelle Referenten haben vorgetragen.
    Ihr habt es leider verpasst :sleeping: . Ich korrigere: die Meisten haben es verpasst.
    An dieser Stelle:
    Einen herzlichen Dankeschön an Hr. Jochen Mußmann, für den hervorragenden Vortrag. :up::up:


    MAGMAN

    • Offizieller Beitrag

    Ihr habt es leider verpasst uns Freikarten zu besorgen, ich gehe mal davon aus das sich nicht jeder mal eben einige hundert Euro in der Portokasse übrig hat.

    Aber schön das Du hier bist, wir freuen uns alle auf Deinen Bericht über die ISO 9601-1.

    PS. Schöne Grüße an Herr Mußmann, vielleicht kann er uns für unser Weihnachtsrätsel ein schönes, von ihm persönlich signiertes Buch, zur Verfügung stellen d032.gif .

  • Es ist schon ein wenig verwirrend...9601 oder 9606? a0150.gif

    Jetzt aber zurück zum Thema.
    Wurde die Norm jetzt von der DGRL akzeptiert und die Koexistenz der 9606-1 und 287-1 beendet?
    Schon seltsam, laut diesem Link http://www.tauchinselgp.de/Downloads/BVGP…trag_140226.pdf sollte die Koexistenz in jedem Fall 10.2015 beendet werden.
    Meine Recherche hat mich bisher nicht wirklich schlauer werden lassen, denn ich habe bisher nirgends eine Offizielle Mitteilung gefunden in der steht das die 9606-1 von der DGRL akzeptiert und die 287-1 endgültig zurückgezogen wurde.
    Hat einer hier im Forum evtl diesbezüglich Informationen??
    Auf mussmann.org habe ich auch nix gefunden.

  • Nachgefragt: Warum heißt diese Norm dann DIN EN ISO 9606-1:2013-12, und meiner Kenntnis nach erfolgte die Übergangsfrist erst mit der Veröffentlichung, oder?

    Zitat Jochen W. Mußmann: "15.12.2013 An dieser Stelle müssen ein paar klärende Worte zu den in diversen Zeitschriften und Veröffentlichungen falschen Darstellungen von sogenannten "Übergangsfristen" bezüglich der neuen DIN EN ISO 9606-1 " Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle" geschrieben werden: Nach der erfolgreichen europäischen Abstimmung zur Übernahme der ISO 9606-1 als EN ISO 9606-1 hat hat CEN (European Committee for Standardization) die europäische Fassung von EN ISO 9606-1 "Qualification testing of welders - Fusion welding - Part 1: Steels (ISO 9606-1:2012 including Cor 1:2012)" am 16.10.2013 veröffentlicht. Gemäß den Normungsregeln müssen danach die europäischen Normungsinstitute binnen der nächsten 6 Monate diese EN ISO 9606-1 als nationale Norm veröffentlichen. Dies geschah in Deutschland am 1.12.2013 mit der Veröffentlichung als DIN EN ISO 9606-1: 2013-12. Diese Vorgehensweise entspricht der Umsetzung der CEN-Regularien zum DOP (Date of Publication within 6 months).Normalerweise muss in der gleichen Zeitspanne von 6 Monaten nach Veröffentlichung auch die bisherige nationale Norm durch die jeweilige nationale Normungsinstitution zurückgezogen werden. Diesen Zeitpunkt nennt man DOW (Date of Withdraw).In diesem hier vorliegenden Fall wurde auf Mehrheitsbeschluss diese Frist zur Zurückziehung (DOW) von 6 Monaten auf 24 Monate verlängert, somit Oktober 2015. Gründe waren Einsprüche zweier Länder und einer Institution, die auf Grund der Umstellung vom Grundwerkstoff auf den bei der Prüfung verwendeten Schweißzusatz hierin eine gravierende Veränderung der Norm sahen und eine deutliche längere Frist zur Zurückziehung wünschten. Einige Länder wie z. B. Frankreich werden somit sowohl die EN 287-1 wie auch EN ISO 9606-1 national parallel verfügbar haben.Es gibt somit gar keine Übergangsfrist und schon gar nicht, wie oft fälschlicherweise beschrieben wird, um anderen Regelwerken oder gar europäischen Richtlinien wie der Druckgeräterichtlinie die Möglichkeit zur Übernahme von EN ISO 9606-1 in ihren Text zu geben. Welche Fassung der Schweißerprüfungsnorm genutzt werden kann und darf, hängt einzig von der Festschreibung in den Produktnormen wie z. B. EN 1090-2 bzw. von der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU (OJEC) zur Druckgeräterichtlinie ab. "

    Beste Grüße

    haewiejetzt.gif 

  • Endlich mal eine AUSSAGE und nicht nur wischi waschi und dann das Gestotter am Telefon wenn man die Fachleute "intensiver" dazu befragt!

    Besten Dank für die Info!!

  • Zitat Jochen W. Mußmann:
    "05.11.2015
    Mit Schreiben vom 4. September 2015 teilte die europäische Kommission der europäischen Normungsorganisation CEN mit, dass für den Augenblick die aktuelle europäische Norm EN 287-1: 2011 (Prüfung von Schweißern - Schmelzschweißen - Teil 1: Stähle) im Amtsblatt der EU weiterhin zitiert und weiterhin damit die Konformität mit der Druckgeräterichtlinie vermutet wird. Die Gründe für die (noch nicht) Aufnahme in das Amtsblatt der nun seit 2 Jahren veröffentlichten Nachfolgenorm EN ISO 9606-1 " Qualifikation testing of welders - Fusions welding – Part 1: Steels“ wird dabei wie folgt begründet: Die neue Norm EN ISO 9606-1 ist eine harmonisierte Norm einschließlich des Anhanges ZA in Bezug auf die Druckgeräterichtlinie (PED) 97/23/EG. Die Verweise auf diesen Standard im Amtsblatt der EU bezüglich der Druckgeräterichtlinie wurden wegen der Diskussionen über die Einhaltung dieser Norm bezüglich der wesentlichen Sicherheitsanforderungen der Druckgeräterichtlinie (Anhang I) och nicht veröffentlicht. Das Thema wurde bislang ausführlich in den letzten Sitzungen der verschiedenen Interessensgruppen diskutiert (Arbeitsgruppe Druck, Conformity Assessment Bodies Forum und CEN Pressure Advisory Nucleus). Das Problem liegt in der Option in der Norm EN ISO 9606-1 Abschnitt 9 Gültigkeitsdauer, Unterabschnitt 9.3 Verlängerung der Schweißerqualifikation, Option c). Hier ist nach dem Wortlaut die Verlängerung der Qualifikation vom Hersteller ohne Einbindung einer dritten unabhängigen Partei möglich. Die Druckgeräterichtlinie fordert aber explizit, dass ein kompetenter Dritter (eine benannte Stelle oder eine anerkannte unabhängige Prüfstelle) das Personal für dauerhafte Verbindungen für Druckgeräte der Kategorien II, III und IV zulassen muss (Anhang I Abschnitt 3.1.2). Der derzeitige Anhang ZA der Norm EN ISO 9606: 2013 behandelt aber den Umgang mit diesem Problem nicht sachgemäß. Man könnte vermuten, dass auch für die Option 9.3 c) (Verlängerung der Schweißerqualifikation) auch durch den Hersteller möglich ist, unabhängig von der Kategorie, obwohl nach Druckgeräterichtlinie dies nur für Druckgeräte der Kategorie I möglich ist.Von daher hat die europäische Kommission eine Abänderung des Anhanges ZA der EN ISO 9606-1: 2013 in der Weise gefordert, so dass bei Anwendung der Norm eben diese wesentliche Sicherheitsanforderung der Druckgeräterichtlinie erfüllt wird. In der Sitzung von CEN/TC 121 am 02.11.2015 in Essen wurde ein geänderter Anhang ZA erarbeitet, der nun im UAP-Verfahren (verkürztes Umfrageverfahren ohne technische Änderungen, Dauer 3 Monate) beschlossen werden soll. Damit stünde dann hoffentlich ein Anhang ZA zur Verfügung, der keine Fragen mehr in der EU-Kommission offen lässt."
    Ende Zitat


    Damit hat dann wohl die EU-Kommision den "ewigen" Schweißer nach ISO 9606-1: 2013 9.3 c), zumindest im Bereich der Druckgeräterichtlinie, endgültig einkassiert.
    STZLiebelt

    haewiejetzt.gif 

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